Kompromiss zur Gewässerbefahrung – Kanukonzept
Der Umweltausschuss hat im Jahr 2023 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur nachhaltigen und umweltverträglichen Freizeitnutzung der Nürnberger Gewässer umzusetzen und entsprechende Genehmigungsleitlinien zu erarbeiten.
Im Zuge dieses Gewässerbefahrungskonzeptes gilt es, die unterschiedlichsten Interessen von Vereinen, Rettungsorganisationen oder Veranstaltern zu berücksichtigen und mit den Belangen des Naturschutzes möglichst in Einklang zu bringen. Ziel war es u.a. in den besonders empfindlichen Bereichen der Pegnitz den bestmöglichen Schutz für Flora und Fauna zu gewährleisten, ohne den (Kanu-)Vereinen Auflagen zu machen, die das Vereinsleben über Gebühr beschränken.
Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD stellen daher zur Behandlung unter TOP 1 der Sitzung des Umweltausschusses am 19.02.2025 gemeinsam folgenden
Antrag:
Die Verwaltung gestaltet die Leitlinien/Verordnungen im Gewässerbefahrungskonzept für den Abschnitt N-/F-Pegnitz (ab Lederersteg) unter Einbeziehung folgender Prämissen:
- Der Bereich ist zum Schutz der Natur zwischen dem 01.03. und dem 15.07. grundsätzlich gesperrt (Schonzeit).
- Die Befahrung durch (Kanu-)Vereine ist auch innerhalb dieser Schonzeit auf dem Ausnahmeweg genehmigungsfähig.
- Einfahrverbot in den linken Pegnitzarm bei den Inseln zwischen Lederersteg und Fuchslochsteg sowie ein generelles Verbot von Rafting im gesamten Abschnitt.
Details
Datum
18. Februar 2025
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
offen