Konzept „Sommer in der Stadt“ des Schaustellerverbandes

Die Schausteller sind von der Corona-Krise mit am stärksten betroffen, da sie wegen des seit Monaten geltenden Veranstaltungsverbots praktisch keine Erwerbsmöglichkeit haben. Das Frühlingsfest konnte nicht stattfinden, die Kirchweihen bis 31.08. wurden abgesagt. Ob ab dem 01.09. Kirchweihen oder Volksfeste unter regulären Bedingungen stattfinden können, ist ungewiss.

Dankenswerterweise hat die Stadtverwaltung den Schaustellerbetrieben einzelne Flächen im Stadtgebiet zugewiesen, auf denen die Betriebe ihre Waren verkaufen können. Dies kann die Situation für die Schausteller mildern. Wichtig ist für die Betriebe aber, dass auch größere Feste durchgeführt werden können – selbstverständlich unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsbedingungen.

Der Süddeutsche Schaustellerverband (SSV) hat für Nürnberg ein Konzept „Sommer in der Stadt“ erarbeitet für ein Freizeitvergnügen, bei dem die Hygiene- und Abstandsbedingungen eingehalten werden können. Dabei sollen diverse Schaustellergeschäfte auf dem Volksfestplatz aufgestellt werden. Es gibt allerdings keine Bierzelte, keinen Spirituosen-Ausschank und keine Party-ähnlichen Veranstaltungen. Für Speisen und Getränkeausschank – „to go“ oder zum sitzen – gelten die Vorgaben wie für alle Gastronomiebetriebe. Für den Volksfestplatz gilt eine Besucher-Höchstzahl.

Nach den derzeitigen Regelungen in Bayern kann solch eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Zwar ist es denkbar, die Vorgaben für Freizeitparks anzuwenden, aber dies wäre für die Schausteller nur schwer darstellbar.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Realisierung des Konzepts „Sommer in der Stadt“ des Süddeutschen Schaustellerverbandes. Insbesondere soll hierfür der Volksfestplatz zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich bei der Bayerischen Staatsregierung dafür ein, die landesweiten Corona-Regelungen derart anzupassen, dass eine Veranstaltung wie „Sommer in der Stadt“ stattfinden kann – stets unter Beachtung der Abstands- und Hygiene-Vorgaben.

Details

Datum

29. Juni 2020

Antragsteller

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