Kriterien für den Abschluss von Beherbergungsverträgen für die Unterbringung von Flüchtlingen

Wie bereits in unserem Antrag vom 14.03.2016 dargestellt, ist es für die CSU-Stadtratsfraktion wichtig, dass die Kriterien für den Abschluss von Beherbergungsverträgen transparent dargestellt werden und entsprechende Anforderungen geprüft werden.

Nach Ansicht der CSU-Stadtratsfraktion darf keine Marktsituation entstehen, die es Eigentümern ermöglicht, durch Kündigung bestehender Mietverhältnisse vermeintlich freie Kapazitäten für neue Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen und gewinnbringend zu vermarkten.

Durch die Ereignisse um die – offenbar durch den Vermieter in arglistiger Absicht vorgenommene – Entmietung eines Gebäudes in Reichelsdorf, um es anschließend der Stadt als Flüchtlingsunterkunft anzubieten, wurde inzwischen mehr als deutlich, wie wichtig solche Kriterien sind. Die öffentlichen Reaktionen auf der Infoveranstaltung im Stadtteil sowie in der Presse zeigen, dass hier großes Unverständnis in der Bevölkerung herrscht. Insbesondere auch die „marktüblichen Preise“ für die Unterbringung von geflüchteten Personen stehen dabei im Fokus der Kritik.

Der bereits durch Amtsleiter Dieter Maly auf Veranstaltungen vereinfacht dargestellte Unterschied zwischen einem klassischen Mietverhältnis – das derartige Preise keinesfalls rechtfertigen würde – und einem Beherbergungsvertrag, ist Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger nach ebenso meist unklar.

Wie ebenfalls anlässlich der Informationsveranstaltung sowie in der Presse dargestellt, gibt es seitens des Sozialamtes Regeln und Kriterien zum Abschluss der Beherbergungsverträge, die es einzuhalten gilt. Auch sollen bestehende Verträge noch einmal daraufhin geprüft werden.

Wir sehen die Notwendigkeit, die Ergebnisse dieser Prüfungen so transparent wie möglich darzustellen und durch geeignete Veröffentlichungen den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern, wie die Kriterien definiert sind und wie sie zur Anwendung kommen. Auch das Zustandekommen des Preisgefüges für die Unterbringung von Geflüchteten sollte konkret und transparent dargestellt werden.

Nachdem derzeit – wie auch Aussagen des Sozialamtes in der Presse zu entnehmen – keine bis kaum neue Flüchtlinge nach Nürnberg zugewiesen werden, sollten auch die entsprechenden Prozesse in der Verwaltung wieder „normalisiert“ werden. So müssen Verhandlungen und Anmietungen von Objekten wieder dem üblichen städtischen Vergabeverfahren unterliegen und die „freihändigen Vergaben“ – wie sie bedingt durch die z.T. extrem hohen Zugangszahlen im vergangenen Jahr durchgeführt wurden – wieder reguliert werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 8.6.2016 folgenden

Antrag:
1. Die Verwaltung stellt schriftlich dar

  • welche Kriterien zum Abschluss von Beherbergungsverträgen zur Unterbringung von Flüchtlingen seitens der Stadt angesetzt wurden und werden.
  •  wie sich der Unterschied zwischen einem Mietverhältnis und einem Beherbergungsvertrag erklärt. Welche über eine Vermietung hinausgehenden Leistungen sind dabei zu erbringen?
  • welche Aufwendungen – sowohl finanzieller als auch personelle Art –  im Vergleich entstehen würden, wenn die Stadt selbst als Mieter und somit (Eigen-)Betreiber von Unterkünften auftreten würde.
  •  mit welchen Maßnahmen es möglich ist, fragwürdigem und eindeutig zu Lasten bestehender Mietverhältnisse gehendem Verhalten von Anbietern entgegenzuwirken. Gibt es Möglichkeiten mit einer „Preisobergrenze“ zu arbeiten und welche Auswirkungen hätte eine solche Maßnahme?

Es erfolgt eine Veröffentlichung dieser Kriterien und der Ergebnisse in geeigneter – datenschutzrechtlich unbedenklicher – Form.

2. Die Verwaltung prüft die bestehenden Unterkünfte auf Einhaltung der Standards sowie auf ggf. fragwürdiges Zustandekommen des Leerstandes vor der Anmietung.

Insbesondere durch Vermieter zugesagte Umbaumaßnahmen, Erfüllung von Bauauflagen und Brandschutz oder z.B. Beseitigung von zum Zeitpunkt der Belegung noch vorhandenen Schäden oder Mängeln werden geprüft. Sofern zugesagte oder durch Auflagen erforderliche Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt wurden, werden entsprechende Miet- oder Beherbergungsverträge gekündigt.

3. Die Verwaltung stellt dar, wie der notwendige Übergang von der derzeitigen Vergabepraxis für Flüchtlingsunterbringung in ein reguläres Ausschreibungs- und Vergabeverfahren – unter Einbeziehung des Stadtrates bzw. der zuständigen Ausschüsse – baldmöglichst umgesetzt werden kann.

4. Es wird aufgezeigt, wie sich die Finanzierungssituation zwischen Stadt und Freistaat / Bund bei Nicht-Belegung von freien Kapazitäten oder ganzen Unterkünften darstellt. Welche Kosten, die ggf. ausschließlich der Kommune zu Lasten fallen entstehen dadurch?

Details

Datum

30. Mai 2016

Antragsteller

Andreas Krieglstein Privat: Alexander Christ

Kontakt

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

StR 08.06.2016