Messeverkehr Karl-Schönleben-Straße / Gleiwitzer Straße
Die Bewohner an der Karl-Schönleben-Straße und an der Gleiwitzer Straße leben seit Jahren mit dem immer stärker gewordenen Messeverkehr und akzeptieren diesen auch im Großen und Ganzen.
Jedoch muss man sehr oft feststellen, dass sich insbesondere auswärtige Messebesucher im Bereich der Messe nicht immer an die im Stadtverkehr geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h halten.
Dies liegt zum einen an den sehr langen, geraden und z.T. vierspurigen (komplette Karl-Schönleben-Str. und z.T. auch Gleiwitzer Str.) Straßen. Zum anderen vermittelt auch die örtliche bauliche Begebenheit für einen Besucher nicht den Eindruck, sich auf einer innerstädtischen Straße zu befinden. Bei Ausfahrt aus der Großen Straßen (Tempo 30) bzw. aus dem Messeparkplatz fährt man nämlich auf die vierspurige, durch einen Grünstreifen getrennte, Karl-Schönleben-Straße. Auf der einen Seite von dieser befindet sich ein Waldstück, auf der anderen eine Baustelle und anschließend eine Lärmschutzwand bzw. ein Lärmschutzwall. Die Gleiwitzer Straße vermittelt einen ähnlichen Eindruck. Für einen Besucher wirken diese Straßen eher wie ein Autobahnzubringer als eine innerstädtische Straße.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung prüft, ob an der Karl-Schönleben-Straße und an der Gleiwitzer Straße durch das Aufstellen von Tempo 50 – Schildern auf die innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werden kann.
- Falls dies nicht umsetzbar ist, macht die Verwaltung Vorschläge, wie zum Lärmschutz und zur Sicherheit der Anwohner in diesem Bereich die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sichergestellt werden kann.
Details
Datum
4. Februar 2019
Antragsteller
Kontakt
alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07
Bearbeitungsstatus
offen