Mitarbeiterbindung / -gewinnung durch Benefits für TVöD Beschäftigte

Die Gewinnung und die Bindung von Mitarbeitenden sind zentrale Themen in der heutigen Zeit, mit denen sich Arbeitgebende befassen. Und das nicht nur für die Verwaltung bei der Stadt Nürnberg.

Neben einer sinnstiftenden, erfüllenden Tätigkeit, einem attraktiven Arbeitsumfeld, einer guten Bezahlung, flexiblen Arbeitszeiten und beruflichen Perspektiven können auch andere Aspekte zur Gewinnung und/oder Bindung von Beschäftigten beitragen.

Das Klinikum Nürnberg als Arbeitgeber bietet seit Oktober 2023 seinen Beschäftigten am Campus Nord und Süd viele zusätzliche Benefits an. Dies wurde durch Abschluss einer Dienstvereinbarung „Alternatives Entgeltanreiz-System gemäß § 18 a TVöD-K“ zwischen dem Klinikvorstand und der zuständigen Personalvertretung möglich.

Diese Benefits bestehen insbesondere aus monatlichen Sonderzahlungen auf eine Guthabenkarte, verschiedenen Pauschalen und Zuschüssen, wie einer „Einspringpauschale“ bzw. Kita-Zuschuss, kostenfreiem Parken auf Mitarbeiterparkplätzen des Klinikums, oder Team-Budgets für Teamevents.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt mit dem Vorstand des Klinikums Nürnberg auf und erhebt dort die Erfahrung, die das Klinikum mit den Benefits für TVöD Beschäftigte gemacht hat, sowie die Resonanzen der Beschäftigten auf diese Angebote.
  • Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt zu den Personalvertretungen der Stadt auf und klärt die Bereitschaft zum Abschluss vergleichbarer Dienstvereinbarungen ab.
  • Die Stadtverwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die Rückmeldungen aus den Gesprächen mit dem Klinikum Nürnberg und den Personalvertretungen und stellt dar, ob überhaupt und wenn ja, welche Anreize analog den Benefits des Klinikum Nürnberg, auch für alle oder Teile der Beschäftigten der Stadtverwaltung in Frage kommen könnten.
  • Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Anreize geschaffen werden könnten, die über das Angebot des Klinikums Nürnberg im Rahmen des § 18a TVöD in Frage kommen könnten.
  • Die Stadtverwaltung erhebt mögliche Kosten, die in Verbindung mit derartigen Benefits zum Tragen kommen könnten und stellt diese, zusammen mit einem möglichen Konzept zur Umsetzung in der gesamten bzw. zur Erprobung in Teilen der Stadtverwaltung, dar.

Details

Datum

16. Juli 2024

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

offen