Novelle der Bayerischen Bauordnung

Im Januar 2025 sind neue Veränderungen in der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten.

Im Vorfeld gab es viele Diskussionen darüber, welche Regelungen unbedingt nötig sind und welche nicht. Auch der Bayerische Städtetag hat sich mit dem Thema umfänglich auseinandergesetzt und mit Beteiligten des zuständigen Landtagsausschusses diskutiert.

Die Überregulierung durch Satzungen hat in den vergangenen Jahren überhandgenommen und ist nicht weiter zu tolerieren. Ein Bürokratieabbau war an dieser Stelle dringend notwendig. Allerdings gab es im Vorfeld der Novelle auch unterschiedliche Sichtweisen von Planern, Bürgervertretern aber auch Bauherren.

Auch wenn die Bauordnungsbehörde in ihrem Internetauftritt die Grundlagen der Novelle sowie Änderungen beschrieben hat, wäre es sinnvoll, die damit verbundenen Erleichterungen für Verwaltung wie auch Bauherren im entsprechenden Stadtratsgremium darzustellen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung erläutert,

  • welche Erleichterungen sich wie auf die Bauherrschaft unmittelbar auswirken,
  • wie die Verwaltung diese Erleichterungen unterstützen und Hilfestellung geben kann,
  • ob und wo sie Probleme bei der Durchführung der Novelle sieht.

Details

Datum

18. Februar 2025

Antragsteller

Kontakt

konrad_schuh@web.de
0911 / 49 01 72 74

Bearbeitungsstatus

offen