Öffentlicher Gesundheitsdienst – Corona-Testungen

Die Coronavirus-Pandemie ist aktuell das alles bestimmende Thema für die Menschen. Die stationäre (intensiv-) medizinische Versorgung in Nürnberg hat sich dank kluger und vorausschauender personeller und technischer Planung als dem Pandemieproblem gewachsen gezeigt. Die Gesundheitsversorgung ist wegen einer zu hohen Patientenzahl nicht kollabiert, sondern alle Patienten konnten nach allen Regeln der Kunst versorgt werden.

Dies ist vor allem auch der Disziplin der Bürger Nürnbergs zu verdanken, die in den letzten Wochen enormen Verzicht geübt haben. Jetzt aber vertrauen sie ebenso wie z.B. die Schulen oder die Wirtschaft darauf, dass sie schrittweise ohne übermäßige Gesundheitsrisiken langsam in ihren Alltag zurückkehren können und die Wirtschaft ihre Aktivität wiederaufnehmen kann.

Damit verlagert sich der Fokus der medizinischen Versorgung zunehmend auf die Früherkennung eines erneuten Aufflackerns von Infektionen. Es gilt, die aktuelle Infektionswelle weiter einzudämmen und eine zweite Pandemiewelle um jeden Preis zu verhindern, da der dadurch entstehende Schaden für Bevölkerung und Wirtschaft immens wären.

Für eine effektive Kontrolle der Corona-Infektionen ist neben einer Fortführung des „social distancing“ und der Hygienemaßnahmen eine konsequente Erfassung von Infektionen in der Bevölkerung und insbesondere in besonders kritischen Berufsgruppen (z.B. Pflege in Seniorenheimen) von zentraler Bedeutung, um Infektion(skett)en frühzeitig zu erfassen und besonders gefährdete Mitbürger zu schützen.

Diese Früherkennung und Erfassung des Durchseuchungsgrades in der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  • welches Konzept hat der ÖGD bezüglich einer ausgedehnten Testung auf Coronainfektionen in der Bevölkerung bzw. den besonders kritischen Berufsgruppen?
  • Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dafür zur Verfügung? Gibt es dabei Unterstützung vom Freistaat Bayern?
  • Wie viele Tests pro Woche können in diesem Zusammenhang aktuell durchgeführt werden? Wie ist die angestrebte Zielgröße?
  • Über welchen Zeitraum sollen diese Tests zunächst erfolgen?
  • Inwieweit bestehen Absprachen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), der nach dem Gesetz die Aufgabe der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung auch in Bezug auf die Infektionsdiagnostik zukommt?

Details

Datum

23. April 2020

Antragsteller

Kontakt

w.scheurlen@icloud.com

Bearbeitungsstatus

offen