Öffnung der Außenflächen von städtischen Horten als Spielhöfe
Nürnberg hat seit Jahrzehnten den Grundsatzbeschluss, dass Pausenhöfe der Schulen als Spielhöfe genutzt werden. Dafür sind feste Öffnungszeiten Und Altersbegrenzungen beschlossen. Insgesamt trägt diese Entscheidung zu einer wesentlichen Verbesserung der Quantität an Spielflächen bei und hat überwiegend positive Ergebnisse erbracht.
Dennoch ist das Spielangebot in der Stadt nicht ausreichend. Die Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen, in den letzten Jahren auch verstärkt zu Rückzugsräumen für Natur wie im Pegnitztal Ost, führt zu Einschränkungen der Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Daher müssen alle Flächen tabufrei auf ihre Tauglichkeit für öffentliches Spielen angesehen werden. Zur Zeit des Schulhofbeschlusses gab es historisch noch keine nennenswerten Außenflächen der Horte. Inzwischen sind an zahlreichen Stellen Horte und Kitas auch in Schulbereiche gebaut worden, die früher als Spielhöfe offenstanden. Dies war zuletzt z.B. mit der Wiese an der Kettelerschule der Fall oder aktuell geschieht das mit den Bauten in Thon oder an der Grimmschule.
Dabei könnten Außenflächen der vom Jugendamt betriebenen Einrichtungen ebenso dem öffentlichen Spielen zugeführt werden, wie die Flächen der Schulhöfe.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Der Spielhofbeschluss wird auf die Außenflächen der Jugendzentren und Horte ausgedehnt und diese Flächen zeitnah dem öffentlichen Spielen zur Verfügung gestellt.
Details
Datum
28. Januar 2019
Antragsteller
Kontakt
helmine.buchsbaum@stadt.nuernberg.de
0911 / 81 93 35
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
JhA 12.11.2020