Ökokonto und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Umgang mit Ausgleichsflächen
In den Bebauungsplänen der Stadt Nürnberg sind inzwischen ganz konkret (mit Flurnummern) zahlreiche landwirtschaftlich nutzbare Flächen als Öko-Ausgleichsflächen ausgewiesen. In der Vergangenheit haben sich immer wieder landwirtschaftliche Betriebe um solche stadteigenen Flächen zur Bewirtschaftung beworben und dabei Flächen an anderer Stelle als Ersatz angeboten.
Die Stadt Nürnberg muss diese Tauschangebote bisher leider ablehnen, weil damit den konkreten Festsetzungen im entsprechenden B-Plan verletzt würden.
Auf diese Weise könnten jedoch landwirtschaftlich gut nutzbare Böden gegen nährstoffarme Böden getauscht werden, die als ökologische Ausgleichsflächen von besonderer Bedeutung sind. Es wäre daher zu prüfen, ob juristische Flexibilisierungsmöglichkeiten vorhanden sind, die einen Tausch erreichbar machen.
Darüber hinaus werden regelmäßig städtische Flächen, die sich in Pacht durch einen Landwirt befinden, in Bebauungsplänen neu als Ausgleichsflächen geplant, ohne die Pächter im Vorfeld darüber zu informieren. Für die Landwirte stellt diese bisherige Praxis im Einzelfall eine schwer zu verstehende Einschränkung ihrer Erwerbsgrundlage dar. Sie werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei zeitiger Information könnte ggfs. im Zuge des Tausches eine für alle Seiten sinnvolle Lösung gefunden werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion möchte daher einen Gesamtüberblick erhalten über die Flächen, die im Zuge des Ökokontos festgesetzt wurden sowie den Umgang nach der Bewirtschaftungsbindung. Darüber hinaus sollte eine Regelung gefunden werden, die zukünftig einen flexibleren Umgang bei Verpachtung städtischer Flächen an landwirtschaftliche Familienbetriebe ermöglicht.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgende
Anfrage:
- Wie stellt sich die Ausgleichsflächensituation (Ökokonto, Flächenpool-, Gesamtübersicht) in Nürnberg dar?
- Wie kann ein Tausch von Ausgleichsflächen ermöglicht werden, wenn landwirtschaftliche Betriebe einzelne Flächen für ihren Betrieb benötigen und andere geeignete Flächen dafür anbieten?
- Ist bei Auslaufen der Bindungsfrist bei Bewirtschaftungsauflagen ein Tausch mit anderen Flächen grundsätzlich möglich?
- Welche Festsetzungen stehen diesen Tausch-Möglichkeiten entgegen?
Details
Datum
7. März 2016
Antragsteller
Kontakt
konrad_schuh@web.de
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0911 / 50 44 44
Bearbeitungsstatus
behandelt