Parkausweise und Sondernutzungserlaubnis für Handwerker

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Vorgehensweise bei Beantragung von Ausnahmebewilligungen für Parkerleichterung und von Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Handwerksunternehmen.

Gebühren, Verfahren, Fristen und  Besonderheiten werden im Vergleich mit anderen mittefränkischen Städten dargestellt.

Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag für die Umsetzung der in anhängender Stellungnahme der Handwerkskammer vorgeschlagenen Deregulierungsansätze.

Begründung:

In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Mittelfranken und der Stadt Nürnberg findet die Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Park-erleichterung für Handwerksbetriebe ihren Sinn.

Seit mehreren Jahren wird diese Ausnahmegenehmigung von vielen Handwerksunternehmen häufig genutzt und grundsätzlich sehr positiv bewertet. Jedoch scheint der bürokratische Ablauf um diese Genehmigung zu erlangen, ein häufiges Ärgernis bei vielen Antragstellern zu sein (siehe dazu auch Presseberichterstattung im Stadtanzeiger vom 08.10.2014).

Nach Aussagen von Betroffenen, werden hierbei scheinbar willkürlich unterschiedliche Vorgehensweisen hinsichtlich der benötigten Dokumente oder der zeitlichen Abläufe seitens der Verwaltung praktiziert. Diese unterschiedliche Handhabung gilt offenbar auch für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes, beispielsweisen wenn ein Maler für seine Tätigkeiten am Gebäude ein Gerüst aufstellen und genehmigen lassen muss oder ein Straßenbaubetrieb seine Arbeiten wie z.B. Pflasterarbeiten bis an die Gehweggrenze legt.

Auch der Zwang zum regelmäßigen Erwerb eines Blockes für den „Arbeitsstättennachweis“ – der im Fahrzeug ausgelegt werden muss – ist Kritikpunkt. In anderen Kommunen stehen solche Vordrucke z.B. kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Handwerkskammer beschreibt aktuell zum Thema Handwerkerparkausweis in einer Stellungnahme die derzeitige Situation und die Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der betroffenen Unternehmen.

Nachdem das Handwerk eine der wichtigsten Wirtschaftssäulen in unserer Region darstellt, wäre es sinnvoll hier einheitliche und vor allem unbürokratische Regelungen bzw. Abfolge der Beantragung einzuführen um einen schnelleren Verlauf für Genehmigungen zu gewährleisten.

Details

Datum

14. Oktober 2014

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

SÖR 25.02.2015