Personenbeförderung durch “Uber” oder andere Anbieter

Antrag: 

In mehreren deutschen Städten wurden gegen den Fahrtenvermittler „Uber Pop“ (im Gegensatz zu dem Limousinenservice „Uber Black“) laut Medienberichten Verbote ausgesprochen oder es werden solche Verbote vorbereitet bzw. geprüft.

Teils wurden solche Verbote von Gerichten aufgehoben, z.B. Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.08.2014, Az: 5 E 3534/14. Auch liegen erste einstweilige Verfügungen vor, mit denen Gerichte Verbote gegen Uber ausgesprochen haben, z.B. Landgericht Berlin, Urteil vom 11.04.2014, Az: 15 O 43/14 oder Landgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.08.2014, Az: 2-03 O 329/14. Letztere Entscheidung beinhaltet sogar ein bundesweites Verbot.Zweifelhaft ist hierbei, ob die Vorschriften, wie sie für Taxi- und Mietwagenfahrer gelten, von Uber eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz, das Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins oder Versicherungsschutz für die Mitfahrer. Dies erstreckt sich auch auf Mitbewerber von Uber, die inzwischen auf dem deutschen Markt starten wollen.

Die CSU-Stadtratsfraktion ist nicht gegen neue Geschäftsmodelle auf digitaler Basis. Gerade in Nürnberg ist ein starker Standort für IT- und digitale Wirtschaft. Allerdings gilt gleiches Recht für alle – auch für die Betreiber neuer Geschäftsmodelle. Zudem ist Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Personenbeförderung ein hohes Gut, dass es im Interesse der Menschen zu schützen gilt.

Begründung:

Die Verwaltung berichtet

über etwaige Erkenntnisse, ob der Fahrdienst Uber oder Mitbewerber ihre Leistungen auch in Nürnberg bereits anbieten oder anzubieten beabsichtigen

ob diese Fahrdienste gegen geltendes Recht verstoßen und wie ggf. gegen ein etwaiges rechtswidriges Verhalten vorgegangen werden kann; dabei ist auch über die Erfahrungen aus anderen Städten und die Auswirkungen der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zu berichten.

Für den Fall, dass Uber oder andere Anbieter rechtswidrig handeln und ihre Dienste in Nürnberg anbieten, bereitet die Verwaltung die erforderlichen Schritte für ein Verbot der rechtswidrigen Leistungen vor.

Details

Datum

11. September 2014

Antragsteller

Kontakt

kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 05.11.2014