Planungen zur Fürther Straße
Antrag:
1. Der Beschluss des Ausschusses für Verkehr hinsichtlich der Straßenpläne 2.1516.2.18, 2.2033.2.1 und 2.2444.2.1 vom 15.11.2012 wird in seiner bisherigen Form aufgehoben.
2. Die Verwaltung konkretisiert die in der Sachverhaltsdarstellung zur Vorlage vom 15.11.2012 getätigte Aussage, die darin vorgeschlagene Planung (inkl. der einspurigen Verkehrsführung) diene als Pilotprojekt für eine langfristige Umgestaltung der Straße in einem längeren Abschnitt (als die derzeit diskutierten 200 Meter).
3. Eine neue Beschlussvorlage, welche lediglich die durch den Neubau der Firma Datev sowie der damit verbundenen Zufahrt zum geplanten Parkhaus zwingend notwendigen Änderungen am Straßenquerschnitt beinhaltet, wird erstellt und zur Abstimmung gebracht.
Begründung:
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion um die Umgestaltung des Straßenquerschnitts der Fürther Straße – insbesondere hinsichtlich der geplanten einspurigen Verkehrsführung vor dem Justizpalast – wurde eine massiv ablehnende Haltung gegenüber der beschlossenen Planung seitens vieler Nürnberger Bürgerinnen und Bürger mehr als deutlich .
Die SPD-Stadtratsfraktion stellte mit ihrem Antrag vom 07.02.2013 eine schnelle Umsetzung bereits in Frage und fordert eine Analyse hinsichtlich der Belastbarkeit der Fürther Straße im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankenschnellwegs.
Die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr am 15.11.2012 vorgetragenen Zweifel der CSU-Stadtratsfraktion an der verkehrspolitischen Sinnhaftigkeit der Planungen wurden durch die Proteste der Bürger und dem Antrag der SPD-Fraktion unserer Ansicht nach bestätigt und bestärkt.
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Datum
19. Februar 2013
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
behandelt