Nachnutzung Rädda Barnen – Areal: Forschung ermöglichen, Kita-Versorgung sichern, neue Grünflächen schaffen

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Nachnutzung des an den Cramer-Klett-Park angrenzenden Rädda Barnen-Areals in Wöhrd diskutiert, auch unter großer Anteilnahme der Bevölkerung. Zuletzt hat sich der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 mit den Argumenten für und gegen einen Grundstücksverkauf an den Freistaat Bayern zugunsten der Errichtung eines Laborgebäudes für das Zentrum für Metall- und Polymerforschung der OHM befasst.

Die unterzeichnenden Stadtratsfraktionen sind der Auffassung, dass die Forschung der OHM zu umweltverträglichen Materialien einen unverzichtbaren Baustein der Hochschullandschaft in Nürnberg darstellt und dass hierfür die notwendigen Räume zur synergetischen Entwicklung in unmittelbarer Nähe zum Campus bereitgestellt werden müssen. Gleichzeitig bekräftigen die unterzeichnenden Stadtratsfraktionen, dass beim Verkauf des Geländes an den Freistaat Bayern eine dringend benötigte Kita neu zu errichten ist. Bei alledem befürworten die unterzeichnenden Fraktionen den Schutz und die Ausweitung von Grünflächen im Stadtgebiet, vor allem in dichtbebauten Gebieten ohne hinreichende Erholungsmöglichkeiten.

In Abwägung dieser Gründe kommen die unterzeichnenden Stadtratsfraktionen zu dem Schluss, dass der Verkauf des Rädda Barnen-Areals an den Freistaat Bayern eine angemessene und sinnvolle Maßnahme ist, wenn die folgenden näheren Maßgaben bei der Umsetzung beachtet werden.

Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2023 unter TOP N 16.1 gemeinsam folgenden

Antrag:

Dem Verkauf des Rädda Barnen-Areals an den Freistaat Bayern wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Im Sinne der größtmöglichen Ökologieverträglichkeit soll der geplante Bau flächenmäßig auf die Grundfläche beschränkt bleiben, die in der Summe auf dem Grundstück für die frühere Nutzung bereits bebaut war. Die große Platane ist uneingeschränkt zu sichern, auch der schützenswerte weitere Baumbestand ist so weit wie möglich zu erhalten. Die Freiflächen werden nicht versiegelt und das Gelände bleibt dauerhaft frei von Einzäunungen. Neue Zugangswege zum Cramer-Klett-Park werden gewährleistet. Oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge werden auf dem Grundstück ausgeschlossen.
  2. Die Errichtung eines Kita-Standorts ist Bedingung für den Verkauf des Grundstücks. Dem Freistaat Bayern steht die Möglichkeit offen, die Kita an einem Standort im stadträumlichen Umfeld zu errichten und dies bis zur Einreichung des Bauantrags für die Bebauung an der Hirsvogelstraße verbindlich umzusetzen statt auf dem Grundstück. Die Verwaltung unterstützt hierzu beispielsweise eine Prüfung, ob die sog. OHM-Villen als Ersatzstandort für die bauliche Herstellung durch den Freistaat Bayern in Betracht kommen.
  3. Die durch den Verkauf erzielten Erlöse sollen in der Folge der Herstellung einer oder mehrerer neuer Grünflächen in dicht bebauten Bereichen der Südstadt im Rahmen des Freiraumkonzeptes Süd und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Cramer-Klett-Park verwendet

Details

Datum

24. Oktober 2023

Antragsteller

Kontakt

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

STR 25.10.2023