Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Im Gesetzgebungsverfahren wird mit großer Wahrscheinlichkeit bald der Rechtsanspruch geschaffen werden. Dabei gehen die Informationen seitens des Bundes von rund 90% der Jahrgänge aus, die in die GS-Betreuung kommen wollen.

Der Versorgungsumfang umfasst 40 Schulwochen und 8 Wochen Ferienbetreuung. Dies ist in vielen derzeit in der Praxis laufenden Einrichtungen noch nicht gewährleistet. Also besteht eine Entwicklungsnotwendigkeit, die nicht erst mit Inkrafttreten des Gesetzes bearbeitet werden sollte.

Zudem sind bislang weder im JHA noch im Masterplan Grundschulbau und -betreuung irgendwelche Beschlüsse zu den Quoten erfolgt. Dabei laufen die Planungen und Grundlagenfestlegungen für die kommenden Baumaßnahmen in vielen Fällen schon. Eine Erhöhung und Anpassung der Planungsvorgaben scheint daher dringlich und es ist verwunderlich, dass der Jugendbereich noch keine Schritte in dieser Richtung unternommen hat.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ergriffen werden. Dabei ist insbesondere eine Aussage zur geplanten Gesamtzahl und Quote der Betreuungsplätze zu tätigen. Dies erfolgt differenziert nach Betreuungsart, Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztag und Hort.

Details

Datum

29. Juli 2019

Antragsteller

Kontakt

helmine.buchsbaum@stadt.nuernberg.de
0911 / 81 93 35

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

SchulA+JhA 28.11.2019