Sachbeschädigungen an städtischen Gebäuden

Der Presse war zu entnehmen, dass die städtische Meistersingerhalle in der Nacht vom 30.03.2016 auf den 31.03.2016 mit Farbbeuteln und Steinen beworfen wurde und dass dabei auch einige Scheiben zu Bruch gingen. Der Schaden sei am Morgen des 31.03.2016 festgestellt worden. Erst am 05.04.2016 erlangte die Polizei Kenntnis von der Sachbeschädigung.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet, wie hoch der Sachschaden an der Meistersingerhalle durch den Angriff in der Nacht vom 30. auf den 31.03.2016 war und weswegen erst fünf Tage nach Kenntniserlangung von der Stadt Strafanzeige bei der zuständigen Polizei gestellt wurde.
  2. Die Verwaltung berichtet, wie die generelle Anzeigepraxis bei der Polizei bei Sachbeschädigungen ist. Gibt es eine Untergrenze o.ä. oder kommen alle Sachbeschädigungen zur Anzeige?

Details

Datum

21. April 2016

Antragsteller

Privat: Alexander Christ

Kontakt

alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

BauA 27.09.2016