Satzung für Kindertageseinrichtungen

Die jährliche Vergabe von Plätzen in Kinderhorten Nürnbergs stellt für viele berufstätige Eltern einen kritischen Zeitpunkt dar, weil eine verlässliche langfristige Zusage der Unterbringung ihrer Kinder in Horten für eine reibungslose Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses von größter Bedeutung ist.

Glücklicherweise ist es in den vergangenen Jahren dank der Bemühungen der Stadt gelungen, bei einer Vielzahl von Absagen auch in vielen kritischen Fällen eine akzeptable Lösung für die betroffenen Eltern und Kinder zu finden.

Dennoch benötigen berufstätige Eltern bezüglich der Unterbringung ihrer Kinder in einem Hort eine möglichst langfristige Planungssicherheit. Die reibungslose Fortführung bestehender Beschäftigungsverhältnisse für berufstätige Eltern mit einem oder mehreren Kindern ist für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf  von zentraler Bedeutung. Diese Vereinbarkeit ist auch das erklärte Ziel des Bündnisses für Familien in Nürnberg.

Um dem Eindruck entgegen zu wirken, dass berufstätige Eltern bei der Berücksichtigung von Hortplätzen für ihre Kinder gegenüber Leistungsbeziehern zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des
SGB II benachteiligt sind, stellt die CSU-Stadtratsfraktion daher zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss am 18.06.2015 folgenden

Antrag zu TOP 1 – Neufassung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen:

In der aktuellen, am 18.06.2015 vorgetragenen Neufassung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg wird §9 (3), Punkt 2 (Vergabekriterien für Hortplätze) abgeändert. Die Kriterien aus §9 (1) Punkt 2 a-c (Vergabekriterien für Krippenplätze) finden statt dessen Anwendung. Auf diese Weise ist eine Gleichbehandlung berufstätiger Eltern und Leistungsbeziehern zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II sicher gestellt.

Details

Datum

16. Juni 2015

Antragsteller

Kontakt

w.scheurlen@icloud.com

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

JHA 18.06.2015