Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg

Traditionell steht einmal im Jahr der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg auf der Tagesordnung des Stadtrates. Traditionell geben Führungskräfte des Polizeipräsidiums Mittelfranken bei diesem Tagesordnungspunkt die Entwicklung der Sicherheitslage im Stadtgebiet Nürnberg, u. a. anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik, wieder.

Dieser Bericht stellt die Sicherheitslage in Nürnberg, aus Sicht der Bayerischen Landespolizei, dar. Er ist keinesfalls, der „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“. Das mag noch zu Zeiten gegolten haben, als die Polizei noch städtisch war. Die Verstaatlichung der Nürnberger Stadtpolizei im Oktober 1974, liegt nunmehr 45 Jahre zurück.

Die Stadt Nürnberg steht nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz in der Verantwortung selbst Sicherheitsbehörde zu sein. Als solche trifft sie eine Reihe von sicherheitsrelevanten Entscheidungen, ordnet selbst entsprechende Maßnahmen an und setzt diese auch durch.

Die CSU Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Stadt Nürnberg berichtet eigenständig, einmal im Jahr, über ihre, als Sicherheitsbehörde veranlassten Maßnahmen und deren Ergebnisse im „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“
  • Die Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelfranken geben, ergänzend zum „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“, einen „Bericht der Nürnberger Polizei zur Sicherheitslage im Stadtgebiet ab.

Details

Datum

24. September 2019

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 12.02.2020