Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg
Traditionell steht einmal im Jahr der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg auf der Tagesordnung des Stadtrates. Traditionell geben Führungskräfte des Polizeipräsidiums Mittelfranken bei diesem Tagesordnungspunkt die Entwicklung der Sicherheitslage im Stadtgebiet Nürnberg, u. a. anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik, wieder.
Dieser Bericht stellt die Sicherheitslage in Nürnberg, aus Sicht der Bayerischen Landespolizei, dar. Er ist keinesfalls, der „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“. Das mag noch zu Zeiten gegolten haben, als die Polizei noch städtisch war. Die Verstaatlichung der Nürnberger Stadtpolizei im Oktober 1974, liegt nunmehr 45 Jahre zurück.
Die Stadt Nürnberg steht nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz in der Verantwortung selbst Sicherheitsbehörde zu sein. Als solche trifft sie eine Reihe von sicherheitsrelevanten Entscheidungen, ordnet selbst entsprechende Maßnahmen an und setzt diese auch durch.
Die CSU Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Stadt Nürnberg berichtet eigenständig, einmal im Jahr, über ihre, als Sicherheitsbehörde veranlassten Maßnahmen und deren Ergebnisse im „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“
- Die Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelfranken geben, ergänzend zum „Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg“, einen „Bericht der Nürnberger Polizei zur Sicherheitslage im Stadtgebiet ab.
Details
Datum
24. September 2019
Antragsteller
Kontakt
rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
RWA 12.02.2020