Solarthermie- und Photovoltaikoffensive auf ungenutzten Flächen

Die Umstellung auf regenerative Energieerzeugung ist sowohl aus umweltpolitischen Gesichtspunkten als auch angesichts dramatisch steigender Energiepreise für Privathaushalte, Unternehmen oder die Kommunen selbst wichtiger Baustein der Zukunftssicherung.

Der Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie bietet dabei wohl das größte Potential innerhalb einer Großstadt. Mit der „Solarinitiative Nürnberg“ bietet die Stadtverwaltung bereits ein sehr gutes Angebot zur Information der Bürger und Unternehmen und unterstützt interessierte Akteure bei der Suche nach Objekten und Partnern.

Neben Solarstrom für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, großflächigen Anlagen auf Firmenhallen oder auch Kleinstanlagen auf Balkonen bieten jedoch auch ungenutzte städtische oder private Grundstücke Potential für die Erzeugung von Solarstrom und Solarthermie. Brachflächen, Grundstücke ohne bestehendes Baurecht oder auch ökologische Ausgleichsflächen könnten dauerhaft oder auch auf begrenzte Zeit Platz für Solarmodule bieten.

Dabei muss die Kommune oder der jeweilige Privateigentümer nicht zwingend selbst zum Photovoltaik-Investor werden. Modelle auf Miet- oder Erbpachtbasis könnten für interessierte Investoren oder Unternehmen, ohne ausreichende eigene Flächen für PV-Anlagen, eine sinnvolle Alternative bieten.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft, welche Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg oder ihrer Töchter für eine Verpachtung oder Vermietung für die Errichtung und den Betrieb von PV- und Solarthermieanlagen geeignet sind, welche Miet- oder Pachtmodelle dafür möglich sind und wie Bürger als Investoren daran teilnehmen können.

Im Rahmen der „Solarinitiative Nürnberg“ wird die Vermittlung von geeigneten Grundstücken angeboten sowie die Beratung dazu für Grundstückseigentümer, Unternehmen und interessierte Bürger – z.B. als Investoren für Bürgersolar oder –wärmeanlagen.

Auf Grund der knappen Verfügbarkeit (siehe Agrarstrukturelles Gutachten 2017) im Städtedreieck sollen Ackerflächen für Sonderkulturen (Gemüse, Spargel, Tabak) möglichst nicht dafür genutzt werden.

Details

Datum

30. Mai 2022

Antragsteller

Kontakt

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

UmweltA