Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021

Der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder-nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für politische Werbung vor Wahlen beschlossen.

Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind.

Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster Linie die klassische Plakatierung.

Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich herausgehobene Rolle spielen.

Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor.

Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des §4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt.

Details

Datum

15. März 2021

Antragsteller

Kontakt

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

STR 19.05.2021