Sondernutzungsgebühren: Fortführung der Ermäßigungen für Gastronomie, Einzelhandel und Verkaufsstände bis zum Jahresende

Die Corona-Krise ist insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel eine besondere Herausforderung. Daher ist die Stadt Nürnberg bereits im ersten Lockdown im Jahr 2020 entgegengekommen und hat für das gesamte Jahr u.a. die Gastronomie von den Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen befreit und zahleiche Ermäßigungen für den Einzelhandel und Verkaufsstände geschaffen. Mit den Beschlüssen des Stadtrates vom 21.10.2020 und des Ferienausschusses vom 27.01.2021 wurden die vorgenannten Regelungen bis zum 30.06.2021 verlängert.

Der Weg aus dem Lockdown hat sich allerdings als länger erwiesen als ursprünglich angenommen. So gibt es mit den letzte Woche von Bund und Ländern getroffenen Beschlüssen erste Perspektiven. Bislang hatte die Gastronomie seit dem Lockdown, der am 02.11.2021 begonnen hatte, noch keine Möglichkeit, von den um 100% reduzierten Sondernutzungsgebühren Gebrauch zu machen. Zudem werden Gastronomie und Einzelhandel einige Zeit benötigen, bis sie wieder frequentiert werden. Daher sollten die Befreiungen und Ermäßigungen für Gastronomie, Einzelhandel und Verkaufsstände bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden. Auch die Ermäßigungen der städtischen Gebühren für Veranstaltungen und Feste, wie sie am 03.03.2021 im Ferienausschuss beschlossen wurden, laufen bis zum 31.12.2021.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die am 21.10.2020 im Stadtrat und am 27.01.2021 im Ferienausschuss beschlossene Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Einzelhandel und Verkaufsstände wegen der Corona-Pandemie wird über den 30.06.2021 hinaus verlängert und zwar bis zum Ablauf des 31.12.2021.

Details

Datum

8. März 2021

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

STR 24.03.2021