Sperrzeiten für Spielhallen

In einem Bericht der Verwaltung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 11.07.2012 wurde u. A. auf das Thema Sperrzeiten für Spielhallen eingegangen. Darin wurde angekündigt, die Verwaltung prüfe, ob Möglichkeiten für Sperrzeitverlängerungen in Nürnberg bestehen um dem Stadtrat ggf. eine entsprechende Sperrzeitverordnung vorzulegen.

Unabhängig vom kürzlich vorgestellten Gutachten für ein Vergnügungsstättenkonzept stellt bereits eine einfache Sperrzeitausweitung eine gute Möglichkeit zur Einschränkung des Glücksspielbetriebes und der damit einhergehenden Gefahren dar.

In einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird die im Januar 2013 von Augsburg verhängte Sperrzeit für Spielhallen (03:00 – 09:00 Uhr) ausdrücklich bestätigt. Normenkontrollklagen von mehreren Spielhallenbetreibern wurden damit abgewiesen.

Die CSU-Stadtratsfraktion hält dieses Urteil für richtungweisend hinsichtlich der Durchführbarkeit von Sperrzeiterweiterungen auch in anderen Bayerischen Städten.

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung berichtet, welche Möglichkeiten zur Sperrzeitausweitung für Spielhallen seit der Ankündigung im Ausschuss für Recht; Wirtschaft und Arbeit vom 11.07.2012 konkret geprüft wurden und welche rechtlichen Grundlagen aktuell bestehen.
  2. Eine Sperrzeitverordnung für Spielhallen in Nürnberg wird analog des Augsburger Vorbilds entwickelt. Dabei ist die Einführung einer Sperrzeit von mind. 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr Ziel. Die Verwaltung nimmt dazu Kontakt mit dem Ordnungsreferat in Augsburg auf.

Details

Datum

6. August 2013

Antragsteller

Kontakt

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 16.03.2013