Sperrzeitverkürzung und Genehmigungsverfahren in der Winterzeit
Von Anfang April bis Ende Oktober kann durch einen Antrag beim Ordnungsamt die Öffnungszeit für Gastronomiebetriebe bis 24:00 Uhr verlängert werden. Ab November bis Ende März soll diese Regelung nach Aussagen verschiedener Gastronomen jedoch nicht mehr gelten. Bekannt ist aber, dass es bisher mehreren Betrieben auf Antrag gestattet war, ganzjährig diese Sperrzeitverkürzung zu nutzen.
Gerade in der Winter- bzw. Weihnachtszeit sollte es Besuchern wie auch den Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs ermöglicht werden, dieses Angebot der Gastronomie zu nutzen. Bisher sind keine nennenswerten Beschwerden oder Lärmbelästigungen in der Innenstadt bei den genehmigten Anträgen der Gastronomiebetreiber bekannt. Daher ist diese restriktive Vorgehensweise seitens des Ordnungsamtes nicht nachvollziehbar.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die gängige Praxis und über die Vergabe dieser Genehmigung und begründet die momentane Vorgehensweise der Regelung von November bis März.
- Die Verwaltung genehmigt auf Antrag und nach eingehender Prüfung die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr ganzjährig.
Details
Datum
16. November 2015
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
offen