Städtebauliches Entwicklungskonzept für Hitzeanpassung
Die Stadt Nürnberg hat in den letzten Jahren bereits intensiv Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Angriff genommen und sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 die Stadtverwaltung klimaneutral zu gestalten und die Stadt insgesamt gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels resilienter zu gestalten.
Die Maßnahmen sind in erster Linie auf den Bestand und die Verbesserung des aktuellen Zustandes ausgerichtet, eine langfristige Planung für die bauliche Stadtentwicklung fehlt noch.
Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:
– Wie ist die derzeitige und zukünftig erwartete stadtklimatische Situation in Nürnberg?
– Welche Stadtteile und Bevölkerungsgruppen sind von Hitzebelastung besonders betroffen?
– Wie kann eine wirksame Klimaanpassung sowohl auf gesamtstädtischer als auch auf Stadtteilebene funktionieren?
– Wo und wie müssen welche Prioritäten gesetzt werden?
– Wie können die kühlenden Elemente Wind, Schatten und Wasser in der Planung umgesetzt werden?
– Wie können existierende Bebauungspläne zukunftssicher aktualisiert werden?
– Wie können die Ergebnisse des aktuellen Klimagutachtens in die Stadtplanung integriert werden?
Viele unterschiedliche Maßnahmen sind für die zukünftige Entwicklung des Stadtgebiets aus der Perspektive einer möglichst optimalen Anpassung an die zunehmende Hitze zu entwickeln.
Vor allem großkronige Bäume auf begrünten Flächen wirken hitzeentlastend durch Verschattung und Verdunstungskühle. Außerdem sind die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen sowie die Verschattung von Gebäuden, Parkplätzen und Haltestellen wichtige Maßnahmen.
Ebenso wichtig sind der Schutz von Kaltluftleitbahnen aus dem Reichswald, dem Knoblauchsland sowie aus den Talauen und von den großen Bahnlinien wie auch die Flächenentsiegelung und die Schaffung und Vernetzung von Freiflächen.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß den Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes und stellt dabei dar, wie
- Luftleitbahnen zu schützen und neue zu schaffen sind,
- öffentliche und private Freiflächen zu erhalten und neu anzulegen sind,
- die Vernetzung, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Grün- und Waldflächen zu verbessern ist,
- Innen- und Hinterhöfe begrünt werden können,
- die Verschattung im öffentlichen Raum erhöht werden kann,
- wo und wie Dach- und Fassadenbegrünung vorangetrieben werden können,
- Parkplätze begrünt und verschattet werden können,
- wie die Anlage von erleb- und nutzbaren Wasserelementen im öffentlichen Raum verbessert werden kann.
Details
Datum
13. Dezember 2024
Antragsteller
Kontakt
o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44
Bearbeitungsstatus
offen