Straßenausbaubeitragssatzung
Antrag:
Die Verwaltung aktualisiert die derzeitige Straßenausbausatzung und die geltenden Viollzugshinweise unter Berücksichtigung des Antrages der CSU Stadtratsfraktion vom 10.02.2014 “Erhöhnung der Transparenz….”
Es wird berechnet, was ein Verwaltungsakt kostet und ab welchen Beträgen der Aufwand die eingeforderten Mittel im Einzelfall übersteigen. Unter Abzug dieser Kleinbeträge aus den Gesamterträgen ist darzustellen, wie Verwaltungskosten und mehrjähriges Mittel an Erträgen sich gestalten.
Die Verwaltung berichtet auch, welche Summen dauerhaf uneinbringlich oder langfristig gestundet sind.
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Freistaates Bayern, inwieweit sich der Begriff der „Verbesserung“ in den rechtlichen Grundlagen auf tatsächliche Nutzungsverbesserungen hin konkretisieren lässt. Lediglich technische Verbesserungen – wie z.B. die Verwendung eines anders zusammengesetzten Unterbaus von Gehwegen – sind aus Bürgersicht keine Maßnahmen die eine Abrechnung rechtfertigen.
Die Verwaltung prüft, inwieweit in Nürnberg eine Herabsetzung der prozentualen Bürgeranteile in der Straßenausbaubeitragssatzung möglich ist und berichtet über die Konsequenzen auf den städtischen Haushalt.
Begründung:
Wir nehmen Bezug auf das beigefügte Schreiben vom 08.05.2014, des Servicebetriebs Öffentlicher Raum.
In diesem Schreiben nimmt Herr Bürgermeister Vogel für die Verwaltung wie folgt Stellung zu unserer mündlichen Anfrage im Werkausschuss am 28.04.2014:
“Im Rahmen des Sparpakets 2003 hat der Stadtrat am 20.11.2002 die Anpassung der Anliegeranteile an die Maximalwerte der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages beschlossen. Die Beitragssätze wurden daraufhin in der Straßenausbaubeitragssatzung
insbesondere bei Maßnahmen mit relativ hohen Vorteilen für die Anlieger mit den Höchstwerten von 80 % anlässlich einer Satzungsänderung am 09.04.2003 festgeschrieben. Erwähnen möchte ich noch, dass alle Großstädte die Beitragsfähigkeit von Baumaßnahmen sowohl für die Verbesserung als auch für die Erneuerung von öffentlichen Verkehrsflächen in ihren Satzungen verankert haben”.
Das Straßenausbaubeitragsrecht ist zweifelsohne eine komplexe Materie, die in vielen Fällen Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen betroffenen Bürgern und Kommunen nach sich zieht. Die Kritik der Bürgerschaft an dem Abrechnungsverfahren in den letzen Monaten zeigt jedoch, dass die Transparenz nicht gewährleistet ist. Die Sorgen der Bürger über unverhältnismäßig hohe Abrechnungsbeiträge, die an die Verwaltung und an die Stadtratsfraktionen herangetragen wurden und werden, müssen ernst genommen werden.
In diesem Kontext ist es aus unserer Sicht erforderlich sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Möglichkeiten auf Grundlage der aktuellen Haushaltslage der Stadt bestehen, die Straßenausbaubeitragsatzung zu verändern. Gibt es Ermessenspielräume in der konkreten Umsetzung? Welche Auswirkung hat dies für die städtischen Finanzen?
Die Masse der Bescheide laut Bericht im letzten SÖR-Werkausschuss ist unter 200.- € und damit verdächtig nahe an der Unwirtschaftlichkeit. Dazu kommen eine ganze Reihe von Einzelbescheiden mit sehr hohen Summen, die in Einzelfällen zu wirtschaftlichen Problemen der Eigentümer führen können. Alle diese Effekte sollten bei der Gesamtbetrachtung offen dargestellt werden, um evtl. eine bürgerfreundlichere Handhabungen zu ermöglichen ohne den Haushalt wirtschaftlich zu sehr zu belasten.
Details
Datum
4. August 2014
Antragsteller
Kontakt
csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907
Bearbeitungsstatus
behandelt