Straßenplan Fürther Straße

Antrag:

1. Der Straßenplan Nr. 2.1516.218 (Fürther Straße vor Justizgebäude) wird geändert.

Die Verwaltung legt zur Beschlussfassung einen neuen Straßenplan für den betreffenden Abschnitt der Fürther Straße vor, welcher keine Reduzierung der Fahrbahnbreite der nördlichen Fahrbahn (stadtauswärts von Nürnberg nach Fürth) auf eine Fahrspur vorsieht.

2. Die Begutachtung der Kosten für die Umsetzung des in Ziffer 1.
vorgenannten Straßenplans im laufenden BIC-Prozess wird mit sofortiger
Wirkung eingestellt.

Begründung:

Die Vorlage der Verwaltung im jüngsten SÖR-Ausschuss vom 22.01.2014 sowie öffentliche Äußerungen des SPD-Stadtrates Thorsten Brehm „So lange nicht klar ist, wie sich der Bau des Frankenschnellwegs auswirkt, fassen wir die Nordseite nicht an“ und des Fraktions-vorsitzenden Christian Vogel „Wir werden abwarten was der Frankenschnellweg bringt“ (in dieser Ausschusssitzung) lassen erkennen, dass auch die SPD-Stadtratsfraktion von der Umsetzung des vorgenannten Straßenplans, der mit den Stimmen der SPD-Vertreter im Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrats beschlossen wurde, abrückt und eine dauerhafte Beibehaltung der bestehenden Fahrbahnbreite der nördlichen Fahrspur der
Fürther Straße vor dem Justizpalast befürwortet, so dass auch weiterhin zwei Kraftfahrzeuge je Fahrtrichtung nebeneinander die Fürther Straße befahren können.
Für die CSU-Stadtratsfraktion, deren Vertreter im betreffenden Verkehrsausschuss die Reduzierung der Fahrbahnbreite vehement abgelehnt hatten, stellt sich nunmehr die Frage, ob die jüngsten Äußerungen der SPD-Stadträte lediglich dem Kommunalwahlkampf geschuldet sind oder ob auch inhaltlich Bereitschaft zur Änderung der Beschlussfassung besteht.

Nachdem der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs erst in vielen Jahren abgeschlossen sein wird, besteht gemäß den Aussagen der SPD-Vertreter im Verkehrs- und auch im SÖR-Ausschuss ein Bedarf, die Verkehre auf der Fürther Straße zumindest während dieser Bauzeit des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs zweispurig je Fahrtrichtung beibehalten zu können. Diese Intention widerspricht der bereits erfolgten Beschlussfassung im Verkehrsausschuss vom 22.11.2012.

Hiernach ist die beschlossene Maßnahme (Verengung der Fahrbahn auf eine Fahrspur in stadtauswärtiger Richtung) bereits in der Umsetzungsphase und daher in dem der Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan der Stadt Nürnberg vorgeschalteten BIC-Prozess aufzunehmen.

Diese Beschlussfassung ist angesichts der jüngsten Aussagen unverzüglich zu ändern und unnütze Verwaltungskosten zur Begutachtung der Umsetzung der Maßnahme einzusparen.

Details

Datum

30. Januar 2014

Antragsteller

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Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfV 27.02.2014