Straßensammlung von Schuhen und Kleidung
Antrag:
Wie viele Bußgelder und Verbote wurden seit unserer ersten Antragstellung gegen Absteller verhängt?
- Erfolgt überhaupt eine Kontrolle seitens der Stadt, ob die Sammelbehältnisse entsprechend den Satzungen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden?
Begründung:
Wie bereits in den vergangenen Jahren liegen auch heuer wieder Plastikkörbe oder Eimer von angeblich gemeinnützigen Vereinen, die Schuhe und Kleidung sammeln, auf öffentlichen Gehwegen.
Wie bereits in der Beantwortung unseres Antrages vom 19.03.2012 zu diesem Thema (RWA 16.05.2012) dargestellt, benötigen die Sammelorganisationen keine Sondernutzungs-erlaubnis wenn die Behältnisse auf privaten Flächen abgestellt werden. Sofern eine Abstellung im öffentlichen Raum erfolgt, könnte dies mit einem Bußgeld geahndet und eine künftige Aufstellung untersagt werden.
Leider werden die Plastikbehältnisse in den meisten Fällen jedoch auf öffentlichen Gehwegen vor den Privatgrundstücken abgestellt.
Details
Datum
6. Februar 2014
Antragsteller
Kontakt
Bearbeitungsstatus
offen