Strukturplanung zur geordneten Entwicklung des Nürnberger Knoblauchslandes

Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet unter Einbeziehung der Bürgervereine, der Berufsorganisationen der Gartenbau und Landwirtschaft, der IHK und der Handwerkskammer, des Bundes Naturschutz und der Stadtbildinitative einen Strukturplan für die Entwicklung des Knoblauchslandes.Der Strukturplan soll großflächig den Nürnberger Teil des Knoblauchslandes nebst Randzonen – also im Süden von der Kilianstraße, im Osten vom Flughafen und im Norden und Westen von den Stadtgrenzen umschrieben – auf städtebauliche und landschaftsräumliche Potenziale und Konflikte hin betrachten.

Der Strukturplan soll grundsätzlich differenzierte Aussagen und klare Zielvorstellungen entwickeln

  • zum Schutz der Kulturdenkmale und der Sichtbeziehungen zu und zwischen ihnen,
  • zum Landschaftsschutz im Einklang mit der traditionellen Landwirtschaft,
  • zu Entwicklungszonen für Gewächshausbau und Bereiche für Sonderkulturen,
  • zur Siedlungsentwicklung – insbesondere längs der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen und
  • zu den Gewerbeflächen.

Der Strukturplan soll als Instrument der informellen Stadtplanung die Grundlinien der denkbaren und gewünschten Entwicklungen im Nürnberger Knoblauchsland zusammentragen, Zielkonflikte bewerten und gegeneinander vermitteln. Der Strukturplan soll einen möglichst breiten öffentlichen Konsens vorbereiten und die inhaltlichen Grundlagen für die formelle Bauleitplanung vorausarbeiten, Grundlage zur Formulierung von Entwicklungszielen und Leitlinien sein und als sachliche Grundlage einer freiwilligen Bodenordnung dienen können.

Begründung:

Das Knoblauchsland erfährt – bedingt durch seine Lage zwischen den Kernen der Großstädte Nürnberg, Fürth und Erlangen, die Nähe zum Flughafen, seine verkehrszentrale Lage an drei Bundesfernstraßen, die bevorstehende Neuordnung und Verbesserung der Nahverkehrs-verbindung durch die Stadt-Umland-Bahn, durch den allgemein hohen Siedlungsdruck in der Metropolregion und nicht zuletzt den Strukturwandel im Gemüsebau – erheblichen Nutzungsdruck.

Auf verhältnismäßig kleiner Fläche von nur wenigen Quadratkilometern konzentrieren sich viele städtebauliche Themen mit erheblichen Konfliktpotenzialen. Das bereits heute intensiv genutzte Knoblauchsland ist aber nicht irgendein x-beliebiger Entwicklungsbereich, sondern zugleich eine alte und traditionelle Kulturlandschaft mit teils sehr charakteristischen und städtebaulich wertvollen Dorf- und Ortskernen, die an vielen Stellen noch sichtbar sind.Diese Sondersituation verbunden mit dem aktuell enorm hohen Veränderungs- und Entwicklungsdruck verlangt nach einer klaren Ausrichtung und einer Ordnung der Entwicklung. Andernfalls drohen bereits kurzfristig ungewollte Fehlentwicklungen.

Versuche, das auf die Gebiete der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen aufgeteilte alte Knoblauchsland als Ganzes zu ordnen, erwiesen sich in der Vergangenheit als oft schwierig und immer langwierig. Zudem sind – insbesondere im Fürther Teil des Knoblauchslandes – bereits Fehlentwicklungen vergegenwärtigt, die mit weitgehenden zerstörerischen Eingriffen nicht mit den Vorstellungen in Nürnberg einhergehen. Insoweit können wir uns – um Fehlentwicklungen in Nürnberg abzuwenden – nicht auf zeitraubende Abstimmungsverfahren einlassen, sondern müssen rasch für den Nürnberger Teil des Knoblauchslandes qualifizierte und klare Ordnungsvorstellungen entwickeln.

Die rein ortsbezogene Betrachtung, etwa durch Einzelpläne für Großgründlach, Buch, Wetzen-dorf, Schnepfenreuth, Almoshof, Kraftshof, Neunhof und Großreuth h.d.V., griffe zu kurz, weil die anstehenden Probleme ortsteilübergreifend sind und deshalb ortsübergreifend betrachtet werden müssen. Noch viel weniger zielführend ist eine „von-der-Hand-in-den-Mund“ – Verwaltungspraxis die – wie derzeit gehandhabt – nur stückwerksweise mit Einzelbaugenehmigungen und kleinräumigen Bebauungsplanänderungen reagiert. Das gilt gleichermaßen für Wohnbauvorhaben, Gewerbebauten und landwirtschaftliche Bauwerke, hier insbesondere großflächige Treibhäuser.

Der Strukturwandel im Gemüsebau zwingt die Betriebe zunehmend zur Erzeugung in Gewächshäusern. Von großflächigen Treibhausanlagen geht aber eine ähnliche Raumwirkung aus, wie von Gewerbegebieten. Von daher können die Standorte dieser Anlagen nicht zufälligen Gesichtspunkt überlassen werden. Vielmehr müssen klar Bereiche definiert werden, die dem erforderlichen Bau von Gewächshäusern in konzentrierter Form ermöglicht wird und andererseits klar der offenen Feldbewirtschaftung vorbehaltene Zonen definiert werden, in denen aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildschutzes Glashäuser nicht zugelassen werden können. Soweit sich aus dieser Einteilung Probleme für die Produktionsbedingungen einzelner Betriebe ergeben, soll versucht werden derartige Konflikte durch eine freiwillige Bodenordnung zu lösen, oder wenigstens zu minimieren. Die Stadt und die Verbände sollen Flächentäusche vermitteln und moderieren. Dabei sind die Bedürfnisse der Anwohner, von Betriebe mit Sonderkulturen und traditioneller Landwirtschaft gegeneinander abzuwägen und auszumitteln.

Um die Voraussetzungen zur erfolgreichen Ordnung der Entwicklungen zu schaffen, bedarf es jetzt der gesamtheitlichen Betrachtung des Nürnberger Knoblauchslandes. Selbstverständlich beinhaltet das aber auch die darin integrierte einzelbezogene Betrachtung der jeweiligen Knoblauchsland-Dörfer mit ihren örtlichen Besonderheiten.Derartige Gesamtbetrachtungen erfolgten bereits in früheren Jahren. Bereits Anfang der achtziger Jahre wurde ein Gutachten der Stadt Nürnberg in Auftrag gegeben das die Entwicklungen im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe untersuchte.  Dieses Gutachten war Grundlage für städtebaulich wichtige Entscheidungen wie

  • Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
  • Benennung von Bereichen für Ausgleichsflächen
  • Grundlagen für die Raumplanung und die Flächennutzungsplanung
  • Flächenansprüche der Landwirtschaft selbst, durch Wachstumspotentiale

Dieses Gutachten, das damals von der Bayerischen Landessiedlung erstellt wurde, konnte  den einzelnen Betrieben Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, auf die sie sich auch gegenüber der Stadt berufen konnten. Dieses Gutachten sollte – innerhalb des Strukturplanes – nun auf aktuellen Stand fortgeschrieben werden, um die unterschiedlich konkurrierenden Ansprüche beim  Flächenbedarf in der Großstadt mittelfristig richtig einzuschätzen zu können.

Zu prüfen ist in den weiteren Schritten, welche Programme und Steuerungsmöglichkeiten in Absprache mit Verbänden und Interessenvertretungen zum Tragen kommen können. Hier wären von Freiwilliger Flurneuordnung bis zu Programmen wie Dorferneuerung, Städtebauförderung abzuarbeiten.

Details

Datum

20. Januar 2014

Antragsteller

Kontakt

konrad_schuh@web.de
0911 / 49 01 72 74

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 02.10.2014