Tabakkonsum auf Spielplätzen
Zahlreiche insbesondere kleine Kinder werden jedes Jahr mit Nikotinvergiftungen bei Notärzten oder in Notfallambulanzen von Kinderkliniken vorgestellt. Das Nikotin wird dabei weniger durch Passivrauchen aufgenommen als vielmehr durch das Kauen und Verschlucken von Tabak aus weggeworfenen Zigarettenkippen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Zigarettenkippen oft in größerer Menge auf Spielplätzen zu finden sind, wo sie von betreuenden Eltern oder von Jugendlichen im Rahmen von Freizeittreffen weggeworfen werden.
Das Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 (Art. 2.2) verbietet das Rauchen in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einschließlich räumlich abgegrenzter gewidmeter Kinderspielplätze. Dieses Rauchverbot ist weitgehend unbekannt und wird in einzelnen Bundesländern und Kommunen in unterschiedlicher Form wahrgenommen und durchgesetzt. Im Werkausschuss SÖR wurde 2016 beschlossen, den Tabakkonsum auf Spielplätzen in Nürnberg ausdrücklich zu untersagen und als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2.500 € zu ahnden. Dennoch scheint der Bevölkerung das Verbot weitgehend unbekannt. Erfahrung aus anderen Kommunen und Ländern zeigen, dass Verbotsschilder und Warnhinweise zumindest zum Teil beachtet werden und die Zahl der aufgefundenen Kippen an solchen Orten geringer ist.
Zum Schutz gefährdeter Säuglinge und Kleinkinder in Nürnberg stellt die CSU-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet, in welchem Umfang wurde der Zigarettenkonsum auf Spielplätzen in Nürnberg seit Erlass der Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Nürnberg, um den Zigarettenkonsum auf Kinderspielplätzen zu unterbinden?
Die Stadt Nürnberg weist auf Spielplätzen durch entsprechende Beschilderung auf das Rauchverbot bzw. auf die Gefahren durch weggeworfene Kippen hin. Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet.
Details
Datum
2. September 2019
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
offen