(Teil-)Legalisierung von Cannabis Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger

Zum 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hiervon sind auch in Nürnberg die Stadtgesellschaft wie auch die Stadt Nürnberg als Behörde betroffen. Neben der Polizei muss also auch die Stadtverwaltung mit der neuen Gesetzeslage umgehen.

Insbesondere im Bereich der Konsumverbotszonen wird eine Kontrolle und eine nachfolgende Ahndung von Verstößen in der Praxis nur schwer möglich sein.

Die Verbotszonen sind abschließend im Bundesgesetz festgelegt (in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und zuletzt innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite).

Dazu kommt ein Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, wobei dies nach den Gesetzesmotiven eine „gleichzeitige, vorsätzliche enge körperliche Nähe der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlichen Nähe zueinander“ sein soll, sodass eine konkrete Gefährdung der oder des Minderjährigen besteht.

Allein diese Regelungen sind in der Praxis kaum umzusetzen und zeugen von der Praxisferne des Gesetzes. Um hier zumindest in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Nürnberg eine Konkretisierung und mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden zu ermöglichen, sollte die Stadt Nürnberg ihre Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Benutzungssatzungen für die öffentlichen Einrichtungen (z.B. Grünanlagen, Tiergarten, Freibäder u. ä.) prüfen und neu bewerten. Es geht dabei nicht darum, ein Bundesgesetz auf kommunaler Ebene „auszuhebeln“, sondern eine gewisse Handhabbarkeit für alle Beteiligten zu erreichen und den Gesundheitsschutz gerade für Kinder und Jugendliche zu stärken.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über Anpassungsbedarfe sowie die Umsetzungsmöglichkeiten hierzu bei ihren öffentlichen Einrichtungen.
  • Konkret prüft die Stadtverwaltung – NüBad – die Einrichtung von Raucherbereichen in den Freibädern (analog den Regelungen in anderen Städten wie z. B. Hamburg oder Frankfurt), um gerade in diesen Einrichtungen, die sehr stark von Minderjährigen frequentiert sind, einen effektiven Schutz dieser vulnerablen Gruppe zu gewährleisten.
  • Die Verwaltung berichtet über die Planungen, speziell im Bereich des ADN, zur Kontrolle der Verbotszonen und der Ahndung von Verstößen.

Details

Datum

9. April 2024

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

offen