Temporäre Autokinos und Kulturveranstaltungen zu Corona-Zeiten

Aufgrund der Corona-Krise und den daraus resultierenden wichtigen Maßnahmen und Beschränkungen wird u.a. das kulturelle Leben massiv eingeschränkt.

Die Einrichtung temporärer Autokinos böte die Möglichkeit, gerade in diesen besonderen Zeiten der Bevölkerung ein cineastisches Erlebnis zu bieten. Die besonderen Sicherheitsregeln und hygienischen Vorschriften wären hier eingehalten Auch könnten an den Autokino-Standorten weitere kulturelle Darbietungen durch Nutzung der Übertragungstechnik geboten werden. Aus ökologischen Gesichtspunkten wäre es sinnvoll, mehrere Autokinos im Stadtgebiet zu verteilen. Somit gäbe es kurze Anfahrtswege und weniger Besucherströme an einem Ort.

Allerdings sind Autokinos nach den derzeitigen Corona-Vorgaben in Bayern nicht zulässig. Daher sollte die Stadt Nürnberg sich beim Freistaat Bayern für die Zulässigkeit einsetzen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten der Einrichtung von Autokinos in Nürnberg in denen neben Filmvorführungen weitere kulturelle Darbietungen, in Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat, erfolgen.
  • Die Verwaltung zeigt die im Stadtgebiet verschiedene möglichen Plätze auf.
  • Die Verwaltung setzt sich bei den zuständigen Behörden bzw. Ministerien des Freistaats ein, Autokinos unter Beachtung der erforderlichen Corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen zu gestatten.
  • Die potentiellen Betreiber erarbeiten zusammen mit der Verwaltung ein „Corona-konformes“ Sicherheitskonzept

Details

Datum

4. Mai 2020

Antragsteller

Kontakt

csu@claudia-baelz.de
0911 / 18096702

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

STR 17.06.2020