Überlastungssituation in der Nürnberger Stadtverwaltung

Personalmangel, Arbeitsverdichtung oder Aufgabenmehrungen führen nicht selten zu einer andauernden Belastung bei den Beschäftigten der Nürnberger Stadtverwaltung.

Längere Arbeitszeiten, Beschwerden, längere Bearbeitungsdauern, Fristversäumnisse oder gar Fehler können die Folgen sein. Außerdem kann die ständige Überbelastung im Berufsleben bei den Beschäftigten zu ernsthaften seelischen und/oder körperlichen Erkrankungen führen.

Ein rechtzeitiger Hinweis an den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die Überlastungssituation ist deshalb erforderlich.

Zum Schutz der Beschäftigten kennen Gesetze und die Rechtsprechung hierfür das Instrument der Überlastungsanzeige. Aus dem BGB und beamtenrechtlichen Vorgaben ist eine entsprechende Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungsanzeige für die Beschäftigten abzuleiten.

Eine Überlastungsanzeige dient dazu, Mängel bzw. Missstände in der personellen Organisation aufzuzeigen. Die Anzeigenden machen ihrem Dienstherrn/ihrem Arbeitgeber dadurch deutlich, dass das vorhandene Pensum durch sie nicht mehr bewältigt werden kann und deshalb Fehler nicht mehr auszuschließen sind.

Die Anzeige hat das Ziel, Verbesserungen zu erreichen. Umgekehrt sind Arbeitgeber / Dienstherren verpflichtet, Beschäftigte vor Gefahren für die Gesundheit zu schützen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

 Die Stadtverwaltung stellt

  • die jeweilige Anzahl der Überlastungsanzeigen in den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
  • die Entwicklung der Überlastungsanzeigen in den letzten 5 Jahren, in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung,
  • die Bandbreite der bisherigen Beratungstätigkeit von PA gegenüber den Dienststellen sowie
  • die Maßnahmen dar, wie sie gemeinsam mit dem GPR der Überlastungssituation in den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung konzeptionell begegnen will.

Details

Datum

30. April 2024

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

offen