Umgang mit ausreisepflichtigen Asylbewerbern

Im Rahmen der Abarbeitung vieler offener Anträge aus den vergangenen Jahren, werden auch für zahlreiche Asylbewerber in unserer Stadt ablehnende Entscheidungen getroffen. Bei der Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländer kommt es immer wieder zu Situationen, in denen durch unklare Meldeadressen oder Abwesenheit der entsprechenden Personen eine geplante Abschiebung nicht durchgeführt werden kann.

Eine effektive Zusammenarbeit der städtischen Ämter mit der Polizei, welche die Abschiebungen durchführt, ist unerlässlich um solche Situationen zu vermeiden und schnell zu lösen. Ein ämterübergreifend einheitliches Vorgehen und der Austausch von dahingehenden Informationen – z.B. über den derzeitige Aufenthaltsort solcher Personen  – wäre hilfreich und würde personelle wie zeitliche Ressourcen bei den Sicherheitskräften schonen.

So beziehen die Ausreisepflichtigen z.B. bis zur tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung weiterhin Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden zur Abholung der entsprechenden Leistungsschecks z.T. im Sozialamt vorstellig.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ältestenrat am 22.03.2017 folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt dar,

  • wie die Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zwischen städtischen Dienststellen und Polizei geregelt ist und praktisch umgesetzt wird.
  • wie sich die Fallzahlen bei erfolglosen oder verzögerten Aufenthaltsbeendigungen in den letzten 6 Monaten entwickelt haben.
  • welche Möglichkeiten zum Datenaustausch genutzt werden, um derartigen Fällen ggf. präventiv zu begegnen.

Details

Datum

6. Februar 2017

Antragsteller

Privat: Alexander Christ

Kontakt

alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07

Bearbeitungsstatus

erledigt

Ausschussunterlagen

RWA 05.04.2017