Umgang mit Spielhallen / Wettbüros

Antrag:

Die Verwaltung berichtet, in welchem Umfang in Nürnberg eine missbräuchliche Nutzung von Gastronomiebetrieben als Spielstätten konkret bzw. als Verdachtsfall vorliegt.

Es wird geprüft, inwieweit es möglich ist, z.B. im Rahmen der Werbeanlagensatzung, zu verhindern, dass Betriebe, welche nicht als Spielhalle angemeldet sind mit entsprechender Werbung und Optik als solche zu wirken.

Die Verwaltung wird aufgefordert, durch Kontrollen in entsprechenden Gastronomie-betrieben und als Vereinsstätten mit Zutrittsbeschränkung genutzten Lokalitäten zu überprüfen, ob die ggf. vorgehaltenen Geldspielgeräte den Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden.

Es wird dargelegt, wie die Erkenntnisse aus den Antragspunkten 1-3 in der Konzeption zum künftigen Umgang mit Vergnügungsstätten berücksichtigt werden können.

Die Verwaltung wird aufgefordert in allen betroffenen Stadtteilen jeweils individuelle Beteiligungsveranstaltungen zum Vergnügungsstättenkonzept durchzuführen, um so eine differenziertere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen als – wie bisher geplant – in einer einzelnen Infoveranstaltung möglich wäre.  Es wird dargelegt, inwieweit eine ggf. aus der Bürgerbeteiligung abzuleitende Veränderung der möglichen Gestattungsgebiete für die rechtliche Tragfähigkeit der Konzeption unschädlich möglich ist.

Begründung:

Im Zuge der Diskussion über den Umgang mit Spielhallen in unserer Stadt und das vom Baureferat eingeholte Gutachten des Büros Dr. Acocella für ein Vergnügungsstättenkonzept  ergeben sich für die CSU-Stadtratsfraktion folgende Fragestellungen:

Das vorliegende Gutachten des Büros Dr. Acocella bezieht sich hinsichtlich Spielhallen und Wettbüros ausschließlich auf Betriebe, die in ihrer Gewerbeanmeldung auch als solche zu identifizieren sind.

Die momentane Gesetzgebung zum Glücksspiel erlaubt es jedoch auch gastronomischen Betrieben, Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit bis zu einer Anzahl von max. 3 Stück im Gastraum zu betreiben.Diese Tatsache wird z.T. genutzt um unter Umgehung der für Spielhallen geltenden oder kommenden Regelungen, „Quasi-Spielhallen“ zu betreiben, die ihrer Gewerbeanmeldung nach lediglich als Café, Bistro o. Ä. firmieren.

Durch geschickte Nutzung baulicher Gegebenheiten in Ladenfronten und Zugängen, lassen sich zudem zwei Ladenlokale kombinieren. Es entstehen – mit einer Ladenfront, nur durch 2 verschiedene Eingangstüren getrennt – „Spielstätten“ mit bis zu 6 Automaten. Zum Teil werden diese „Cafés“ sogar durch Werbeanbringung der Automatenhersteller ausdrücklich gekennzeichnet.
Diese Entwicklung stellt hinsichtlich Suchtproblematik und  Jugendschutz eine massive Gefahr dar, da im vermeintlichen Café nahezu unkontrolliert gespielt werden kann. Zudem entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, die Stadt lasse mehr und mehr Spielhallen zu, obwohl es sich genehmigungsrechtlich um Bistros o. Ä. handelt.

Im vorliegenden Acocella-Gutachten werden derartige Betriebe in der Definition als Vergnügungsstätte nicht berücksichtigt. Es ist zu befürchten, dass der gewünschte Effekt der Zurückdrängung des Glücksspiels nur teilweise erreicht werden kann, wenn derartige Geschäftsmodelle unberücksichtigt bleiben.Ähnliches Vorgehen ist in einigen „Clubs“ / „Vereinen“ / „Freizeittreffs“ o.ä. zu vermuten, die unter der Maßgabe „Zutritt nur für Mitglieder“ ein weitgehend verdecktes Spiel- und Wettmilieu betreiben können (vgl. Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern: „Illegales Glücksspiel in Kulturvereinen“). Solch illegaler Spielbetrieb in Vereinen wurde bereits mehrfach in anderen Städten aufgedeckt und ist in gewissem Rahmen auch in Nürnberg zu vermuten.

Die gemäß dem Acocella-Gutachten vorgesehene Genehmigung von Vergnügungsstätten in den Bereichen Aufseßplatz, Frankenzentrum, Leipziger Platz / Äuß. Bayreuther Str., Regensburger Str. und Mögeldorf / Laufamholz stellt in der Außenwirkung einen schwer nachzuvollziehenden Eingriff in das Entwicklungspotential und die Qualität der entsprechenden Bereiche dar. Insbesondere trifft dies auf Gebiete zu, die bisher nicht durch Spielhallen und Wettbüros belastet waren. Für Mögeldorf liegt bereits eine entsprechende Beschwerde des Bürger- und Geschichtsvereins vor. Aus den anderen explizit im Gutachten ausgewiesenen Bereichen sind ähnliche Reaktionen zu erwarten.

So wird z.B. für das B-Zentrum Südstadt / Aufseßplatz derzeit mit viel Engagement und auch finanziellem Einsatz sowohl seitens der Stadt als auch ehrenamtlich an einer Revitalisierung und Aufwertung gearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser Bemühungen ist die „Einstufung“ des Bereichs Aufseßplatz als präferierter Standort für Spiel- und Wettstätten äußerst kontraproduktiv.

Es ist vorhersehbar, dass im Zuge der Veröffentlichung des Acocella-Gutachtens aus den künftig als Vergnügungsstätten-Bereich ausgewiesenen Stadtgebieten massive Widerstände vorgebracht werden. Eine Beteiligung und Information insbesondere der Bürger- und Vorstadtvereine oder lokalen Gewerbevereine im Zuge der Recherche erfolgte leider nicht. Auch gibt das Gutachten keinerlei Hinweise darauf, ob und wie sich dessen Vorschläge mit den im letzten Jahr vorgestellten Stadtteilentwicklungskonzepten vertragen. Ein Ansatz mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung bei Erarbeitung des Acocella-Gutachtens wäre wünschenswert gewesen.

Details

Datum

10. Juli 2013

Antragsteller

Kontakt

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 18.07.2013