Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt

Im Rahmen der Umsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes und durch das neue Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) sind auch für das Stadtgebiet Nürnberg Änderungen und Anpassungen erforderlich.

Bei den Nutzern landwirtschaftlicher Flächen im Stadtgebiet ist die Einrichtung von Gewässerrandstreifen an den Gewässern 2. und 3. Ordnung als großes Problem in der Diskussion, da exakte Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen oder nicht ausreichend bekannt sind.

Die künftige Nutzung und der Schutz von Hecken, Feldrainen, Säumen und ähnlichen Strukturen in der Feldflur sind ebenso in der Diskussion, da bereits in wenigen Wochen im zeitigen Frühjahr mit der Neubestellung der Flächen zu rechnen ist.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadt Nürnberg organisiert und führt gemeinsam mit dem staatlichen Wasserwirtschaftsamt, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie mit Mitarbeitern der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Bauernverband (BBV) umgehend und noch vor Beginn der Vegetationsperiode 2020 eine Informationsveranstaltung zur Unterrichtung der betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer und Pächter zu diesen Themenbereichen durch.

Details

Datum

10. Februar 2020

Antragsteller

Kontakt

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

UmweltA