Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnflächen

Nürnberg braucht sowohl Wohnraum als auch attraktive Gewerbeflächen. Die Konkurrenz zwischen Wohnbauflächen einerseits und Gewerbeflächen andererseits ist angesichts des hohen Wohnbaubedarfs derzeit groß. Immer mehr Gewerbegebiete geraten jedoch unter Druck, weil einzelne Investoren oder Grundstückseigentümer zunehmend Gewerbeflächen in Wohnbauland umwidmen lassen wollen.

Es gibt Fälle, in denen eine Umwandlung von Wohnen in Gewerbe sinnvoll ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine solche Umwandlung schädlich ist. Teils werden gewerbliche Nutzungen der Nachbargrundstücke durch die heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt. Teils werden bei den benachbarten Grundstücken ebenfalls Begehrlichkeiten nach Umnutzung in Wohnraum geweckt – dies führt oft dazu, dass die Umnutzung in Wohnen bereits in den Bodenpreis eingepreist wird, Gewerbeansiedlungen hierdurch preislich unattraktiv und dadurch ganze Gewerbegebiete im Wege eines Domino-Effekts zum Kippen gebracht werden. Ferner gibt es Fälle, in denen Grundstücks-Eigentümer in Gewerbegebieten mit einer Umwandlung in Wohnraum spekulieren und von etwaigen Gewerbeinvestoren dann Preise für Wohnbauland verlangen – mit der Folge, dass die Fläche für Gewerbeinvestoren unattraktiv wird.

Auch gibt es Fälle, in denen Grundstückseigentümer eine Umwandlung von Gewerbe- in Mischgebiet anstreben. Dies ist nicht immer hilfreich. Denn hierdurch wird nur noch nichtstörendes Gewerbe möglich. In manchen Fällen wird der gewerbliche Anteil z.B. durch Sonnen- oder Kosmetikstudios oder Einzelhandel dargestellt, also Nutzungen, die in dem ursprünglichen Gewerbegebiet nicht vorgesehen waren.

All dies zeigt: Eine etwaige Umwandlung von Gewerbe in Wohnen muss mit Augenmaß erfolgen und zwar nur dort, wo dies wünschenswert und sinnvoll ist. Gegebenenfalls muss der Verlust von Gewerbeflächen eine entsprechende Kompensation an anderer Stelle erfahren. Wohnungsbau soll grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen bzw. ausgewiesenen Wohnbauflächen, Gewerbeansiedlungen auf den vorgesehenen bzw. ausgewiesenen Gewerbebauflächen erfolgen. Einem etwaigen spekulativen Verhalten zum Nachteil von Gewerbeansiedlungen muss vorgebeugt werden. Die Stadt bestimmt im Rahmen ihrer Planungshoheit die Art der jeweiligen Nutzung.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  •  Die Verwaltung berichtet über Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen (einschl. Mischgebiet) in den letzten fünf Jahren. Die Verwaltung  berichtet, in welchen aktuellen Fällen die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen oder in Mischgebiete begehrt wird oder zur Diskussion steht, und gibt ihre Einschätzung ab, eine Umwandlung sinnvoll ist.
  •  Die Verwaltung  erarbeitet eine Gesamtstrategie, wie mit derartigen Wünschen nach Umwidmung umgegangen werden soll, dabei aber auch spekulativem Verhalten begegnet werden kann.

Details

Datum

26. Februar 2016

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

offen