Unterstützung von Schaustellern in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Schaustellergewerbe. Wegen des Veranstaltungsverbots bis 31.08.2020 konnte das Frühlingsfest nicht stattfinden und mussten auch die Kirchweihen (bis 31.08.) abgesagt werden. Für die Schausteller gibt es damit keine Erwerbsmöglichkeiten.

Die Verwaltung hat vorbildlich reagiert und Schaustellerbetrieben innerhalb wie außerhalb der Altstadt einzelne Standplätze ausgewiesen, an denen im Rahmen von Sondernutzungen Verkaufsstände für Speisen und Getränke aufgestellt werden dürfen. Die Platzvergabe erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit den beiden Verbänden der Schausteller.

Sobald entsprechende Lockerungen der Corona-Regeln durch den Freistaat oder Bund kommen, sollte auch ermöglicht werden, einzelne Fahrgeschäfte (z.B. Karussell, Schiffschaukel etc.) im Stadtgebiet aufzustellen. Damit könnte es für die Nürnberger, vor allem die Kinder, ein wenig Kirchweih- oder Volksfestatmosphäre geben, und die Schausteller erhielten weitere Geschäfts-Chancen.

Da demnächst in Bayern wieder Freizeitparks geöffnet werden dürfen, haben die Schausteller die Idee sog. mobiler Freizeitparks entwickelt. Dabei werden in einen umzäunten Bereich verschiedene Fahrgeschäfte und Verkaufsstände aufgestellt, wobei nur eine bestimmte Höchstzahl an Personen den Bereich betreten darf. Es gelten dabei dieselben Bestimmungen hinsichtlich Fläche pro Person, Hygiene- und Abstandsvorgaben wie für Freizeitparks. Auch in Nürnberg sollte in Zusammenarbeit mit den Schaustellern solch ein mobiler Freizeitpark ermöglicht werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über ihre bisherigen Aktivitäten, um im Zuge der Corona-Krise Schaustellern Standplätze im Stadtgebiet für Verkaufsstände zu gestatten.

Die Verwaltung ermöglicht Schaustellern, sobald es die Corona-Bestimmungen zulassen, auch Fahrgeschäfte auf einzelnen städtischen Flächen zu betreiben.

Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Schaustellern, am Volksfestplatz einen sog. mobilen Freizeitpark mit Verkaufsständen und Fahrgeschäften zu gestatten, wenn und soweit die Corona-Regelungen dies gestatten.

Details

Datum

25. Mai 2020

Antragsteller

Kontakt

kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451

Bearbeitungsstatus

erledigt

Ausschussunterlagen

STR