Vandalismus und Verschmutzung in städtischen Anlagen
Wie der Presseberichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen war (siehe Anhang), sind Verunreinigungen und Beschädigungen in städtischen Anlagen und Grünflächen mit zunehmender Häufigkeit festzustellen.
Bürgerbeschwerden hinsichtlich Müllhinterlassenschaften von Freizeitgrillern in Grünanlagen, Glasscherben sowie benutzte Spritzbestecke in Spielplätz weisen auf einen deutlichen Handlungsbedarf hin. Trinkgelage und Privat-Partys in z. T. eigens dafür aufgebrochenen Sportflächen, sind in dem derzeit wahrnehmbaren Umfang nicht mehr akzeptabel.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erwarten zu Recht, dass die Verwaltung mit den Möglichkeiten des Ordnungsrechts hier entsprechende Maßnahmen ergreift. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei den genannten Verstößen nicht um kriminelle oder strafrechtlich relevante Vorgänge, die ausschließlich der Polizei unterliegen. Die Stadt Nürnberg hat im Rahmen z. B. des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) oder ihren eigenen Satzungen ausreichend Möglichkeiten dagegen vorzugehen und z. B. Ordnungsgelder zu verhängen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet:
- über Beschwerdelage, Häufigkeit, ggf. Schadensumfang im öffentlichen Raum hinsichtlich:
- Verunreinigungen in Parkanlagen und auf Grünflächen
- Vandalismus auf städtischen Flächen (z.B. Parks, Sport- und Spielplätze)
- welche Maßnahmen derzeit dagegen ergriffen werden
- welche Möglichkeiten darüber hinaus bestehen, die Situation zu verbessern.
Die Verwaltung zeigt Lösungswege auf, inwieweit ein erweiterter Einsatz des „Teams Sicherheit“ zur Entspannung der Situation im öffentlichen Raum beitragen kann.
Details
Datum
31. August 2015
Antragsteller
Kontakt
csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907
hoeffkes-n@t-online.de
0911 / 49 75 44
Bearbeitungsstatus
behandelt