Veranstaltungen mit radikalen Inhalten in städtischen Liegenschaften

Hier: Veranstaltung im Z-Bau am 02.12.2016

Dem Programm des Z-Baus ist zu entnehmen, dass am 02.12.2016 in diesem die Musikband „Feine Sahne Fischfilet“ ein Konzert geben wird.

„Feine Sahne Fischfilet“ wird wegen ihrer linksextremen und gewaltverherrlichenden Texte seit Jahren von den Behörden beobachtet. 2010 veröffentlichte sie auf ihrer Internetseite auch eine Anleitung zum Bau von Molotow-Cocktails.

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bescheinigte der Band z.B. in seinem Bericht im Jahr 2011 „eine explizit antistaatliche Haltung“ mit dem Ziel „die staatliche Struktur aufzulösen“. Ein Jahr später sahen die Behörden „Feine Sahne Fischfilet“ als einen „politischen Zusammenschluss“, der „Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung“ verstehe“.

Texte dieser Band lauten beispielsweise wie folgt:

“Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen

Und schicken den Mob dann auf euch rauf

Die Bullenhelme – sie sollen fliegen

Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein

Und danach schicken wir euch nach Bayern

denn die Ostsee soll frei von Bullen sein”.

 oder

 Deutschland ist scheiße – Deutschland ist Dreck!

Gib mir ein Like gegen Deutschland! (…)

Deutschland verrecke, das wäre wunderbar!“

Für die CSU Stadtratsfraktion ist es nicht hinnehmbar, dass auftretende Gruppen oder Einzelpersonen die Möglichkeit haben, in einer städtischen Einrichtung ihre radikalen Ansichten und offenkundige Ablehnung gegen unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, unsere staatlichen Institutionen und gegen unsere Polizeibeamten vortragen zu dürfen. Nürnberg ist die Stadt der Menschenrechte und bereits deswegen angehalten, extremistischer Hetze entschieden entgegenzutreten.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet, wie grundsätzlich die Anmietpraxis bei Veranstaltungen im Z-Bau ist und wie Anfragen für Auftritte oder Vermietung gehandhabt werden.
  2. Die Verwaltung berichtet, welche rechtlichen Möglichkeiten sie sieht, diese konkrete Veranstaltung am 02.12.2016 im Z-Bau zu verhindern.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie Auftritte mit rechts- oder linksradikalen Inhalten in städtischen Veranstaltungsorten grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Wie kann z.B. durch Satzungen oder andere Regularien, der Nutzung oder Anmietung städtischer Liegenschaften oder Räumlichkeiten für Veranstaltungen mit radikalen oder gewaltverherrlichenden Tendenzen, bereits im Vorfeld begegnet werden?

Details

Datum

12. September 2016

Antragsteller

Privat: Alexander Christ

Kontakt

alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07

Bearbeitungsstatus

offen