Verbrechen des Nationalsozialismus an Menschen mit Behinderung

Europaweit fielen in den Jahren 1940/41 mehr als 300.000 psychisch, geistig und körperlich Kranke dem NS-Eu-thanasieprogramm zum Opfer, das aufgrund der Gesetze „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, dem „Blutschutzgesetz“ und dem „Ehegesundheitsgesetz“ durchgeführt wurde. Darunter befanden sich auch viele Kinder.

In über 30 psychiatrischen und pädiatrischen Kliniken wurden körperlich und psychisch kranke Kinder getötet. Aber auch nach dem Ende der „Aktion T4“ starben bis Kriegsende infolge verschiedener dezentraler Euthanasiemaßnahmen rund 90.000 Menschen.

Allein in Mittelfranken verloren ungefähr 1.800 Menschen in den Heil- und Pflegeeinrichtungen ihr Leben.

Vor ihrer Ermordung wurden an den Opfern Experimente vorgenommen, die vermeintlich der wissenschaftlichen Forschung dienen sollten. Von 1934 bis 1945 wurden 400.000-475.000 Menschen zwangssterilisiert und eine nicht bekannte Zahl an Zwangsabtreibungen durchgeführt.

Diese monströsen Taten dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Da in naher Zukunft wohl keine Zeitzeuginnen und Zeitzeugen dieses NS-Unrechts mehr vorhanden sein werden, muss dafür Sorge getragen werden, dass auch zukünftig über diese schrecklichen Verbrechen der NS-Zeit in angemessener Form dauerhaft informiert wird.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden:

Antrag:

Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen und Formen der Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus an Menschen mit Behinderung sowie Aktivitäten zur Erforschung der Euthanasie-Verbrechen in der Stadt Nürnberg bestehen bzw. geplant sind.

Details

Datum

14. März 2022

Antragsteller

Kontakt

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rita_heinemann@t-online.de
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Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

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