Verhinderung von Leistungsmissbrauch im Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aktuell in Veröffentlichungen durch die Behördenleitung die Kommunen aufgefordert, mittels der Abnahme von Fingerabdrücken und Abgleich im Zentralregister bei der Prävention hinsichtlich Leistungsmissbrauch und Verschleierung von Identitäten bei Flüchtlingen aktiv zu werden und zu unterstützen.

So können Mehrfachidentitäten im Asylverfahren und der damit verbundene mögliche Betrug beim Bezug von Leistungen ausgeschlossen sowie mögliche Sicherheitsrisiken minimiert werden. Die rechtlichen Grundlagen für einen entsprechenden Zugriff sind bereits geschaffen. Alle Ausländerbehörden der Kommunen in Deutschland sind an das Zentralregister angeschlossen und wären durch die Ausstattung mit elektronischen Fingerabdrucksensoren in der Lage, schnell und unkompliziert die entsprechende Erkennung durchzuführen. Auch in den Leistungsbehörden (Sozialämter) wäre eine entsprechende technische Ausstattung leicht zu ergänzen.

Das BAMF selbst erfasst seit Herbst letzten Jahres alle Fingerabdrücke von Flüchtlingen und gleicht diese mit den Sicherheitsbehörden ab. Somit steht bereits eine umfangreiche Datengrundlage zum Abgleich zur Verfügung und sollte von den städtischen Behörden genutzt werden, um sowohl untereinander als auch in Zusammenarbeit mit dem BAMF sowie den Sicherheitskräften Datenabgleich vorzunehmen. Damit ließe sich effektiv sowohl Leistungsmissbrauch verhindern als auch die weitere Erhebung von sicherheitsrelevanten Daten verbessern.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Stand der technischen Ausstattung sowie der praktischen Durchführung bei allen betroffenen Nürnberger Behörden hinsichtlich der Erfassung und des Abgleichs der Identitäten von Asylbewerbern.
  • Es wird aufgezeigt, wie sich mögliche Fälle des Missbrauchs bei Sozialleistungen durch eine Ausstattung im Sinne der Forderung des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge verhindern lassen. Welche Voraussetzungen sind seitens der Bundesbehörde ggf. noch dafür zu schaffen?
  •  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur ämter- und behördenübergreifenden Erfassung und zum Abgleich von Identitäten zu erstellen und umzusetzen. Dabei wird ausdrücklich der Einsatz von Fingerabdrucksensoren zur zweifelsfreien Feststellung der Identität von Asylbewerbern als Maßnahme einbezogen. Insbesondere die Ausländerbehörde sowie das Sozialamt sind einzubinden.
  •  Dabei soll auch im Sinne der Begründung unseres Antrages „Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern“ vom 06.02.2017 die Prüfung des Verbleibs von abgelehnten Asylbewerbern hinsichtlich der Aufenthaltsbeendigung berücksichtig werden.

Details

Datum

8. Februar 2017

Antragsteller

Privat: Alexander Christ

Kontakt

alexander.christ1@gmx.de
0911 231 29 07

Bearbeitungsstatus

erledigt

Ausschussunterlagen

RWA 05.04.2017