Verkehrsbelastung durch Umleitungsverkehr Baustelle “Kreisel Wiener Straße”

Verkehrsbelastung durch Umleitungsverkehr
der Baustelle Kreisel Wiener Straße

Wir nehmen Bezug auf anhängendes Schreiben des Bürgervereins Katzwang.

Am 10. September 2015 wurde ohne jegliche Ankündigung oder Begründung auf dem Marthweg im Ortsteil Weiherhaus eine Tempobegrenzung auf „30“ mit dem Zusatz „Lärmschutz“ eingeführt. Hintergrund der Maßnahme ist, so war im Nachhinein der Presse zu entnehmen, das verstärkte Lärmaufkommen durch den (LKW)- Ausweichverkehr aufgrund des Baus des Kreisels Wiener Straße.

Auf diesen seit langem absehbaren (Alternativ-)Verkehrsfluss hatte der Bürgerverein bereits im November letzten Jahres hingewiesen und Lärmschutzmaßnahmen für die Gaulnhofer Straße und den Marthweg gefordert.

Nach Angaben der Verwaltung beruht die Geschwindigkeitsbeschränkung im bewohnten Bereich des Marthweges auf Ergebnissen einer Verkehrszählung, die aufgrund von Bürgerbeschwerden vorgenommen wurde. In den Beschwerdeschreiben wurde angeführt, dass der Verkehr in Folge der Baumaßnahme am entstehenden Kreisverkehr Wiener Straße/ Vorjurastraße/ Frankenschnellweg merklich zugenommen habe.

Im Hinblick auf die Begründung der Verwaltung und im Sinne der Gleichbehandlung stellen wir zur Behandlung in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.09.2015 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Verwaltung setzt für die Dauer der Baustelle am „Hafenkreisel“ kurzfristig in der Gaulnhofer Straße ebenfalls Tempo 30 – analog der Anordnung im Ortsteil Weiherhaus – um. Nach Abschluss der Baumaßnahmen am Kreisverkehr werden die Tempo-30 Anordnungen an beiden Straßen wieder aufgehoben.

Details

Datum

21. September 2015

Antragsteller

Kontakt

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfV 24.09.2015