Wärmeplanung für die Stadt Nürnberg

In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung und im Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten wurde festgelegt, dass bereits ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % an erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Darüber hinaus soll ab spätestens 2030 mindestens 50 % der Wärmeerzeugung klimaneutral erfolgen.

Durch den Krieg in der Ukraine hat sich allerdings die Situation der Gasversorgung in Deutschland verschärft und es wurde deutlich, dass die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Energien schneller erfolgen muss, als bislang gedacht.

Dabei spielt in Nürnberg die Fernwärme mit einem Anteil von etwa 25 % an der Wärmeerzeugung eine wichtige Rolle, zumal hier durch die Abwärme aus der Müllverbrennung ebenfalls klimaneutrale Energie genutzt wird.

Die Fernwärme kann und sollte ausgebaut werden, die N-Ergie wird hierfür eigene Konzepte liefern.

Durch die Bundesregierung wird der massive Einbau von Wärmepumpen als weitere Möglichkeit künftiger Wärmeversorgung gesehen, was allerdings in den stark verdichteten Wohnbereichen unserer Stadt als problematisch anzusehen ist.

Der Zubau von weiteren Blockheizkraftwerken (z.B. auch mit Nutzung von Holzschnitzeln oder Biogas), eine intensivere Nutzung von Abwärme aus industriellen Anlagen oder Gebäuden (z. B. von Tiefgaragen) sowie eine verstärkte Nutzung der Solarthermie sind Lösungsansätze, die aber gezielt für einzelne Stadtteile und Quartiere in Frage kommen.

Das vorhandene Gasversorgungsnetz kann eventuell zukünftig auch für die Versorgung mit Wasserstoff oder Biogas genutzt werden und sollte daher als wichtige Infrastruktureinrichtung auch erhalten werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadt Nürnberg erstellt eine Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile und Quartiere und erarbeitet Vorschläge für die künftige Wärmeversorgung durch klimaneutrale Energien.

Dabei wird auch dargestellt, in welchen Stadtteilen die thermische Gebäudeisolierung vorrangig betrieben werden muss, um eine effiziente Nutzung von Wärmepumpen zu ermöglichen.

  • Die Verwaltung stellt dar, in welchen Bereichen der Stadt und bis wann ein Ausbau der Fernwärme durch die N-Ergie möglich ist.
  • Die Verwaltung stellt dar, in welchen Stadtteilen und Quartieren eine Versorgung durch Blockheizkraftwerke (Nahwärme) erforderlich wird und zeigt Möglichkeiten für die Nutzung ergänzender und alternativer Techniken für die Wärmeversorgung für die Stadtteile und Quartiere auf, die nicht zentral versorgt werden können.
  • Die Tauglichkeit des vorhandenen Gasnetzes für die Versorgung der Stadtteile mit Wasserstoff und Biogas sowie die Verfügbarkeit und Auslastbarkeit des Stromnetzes für den massiven Einbau von Wärmepumpen ist zu erheben.

Details

Datum

30. Mai 2022

Antragsteller

Kontakt

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

UmweltA