Weitere Schritte im „Aktionsplan Queeres Nürnberg“
Am 23.02.2022 hat der Nürnberger Stadtrat den Aktionsplan Queeres Nürnberg verabschiedet. In diesem Aktionsplan werden verschiedenste Handlungsfelder für ein diskriminierungsfreies queeres Leben in Nürnberg aufgeführt, die alle Aspekte der Lebenswelten von Kindheit, Jugend und Familie bis zum Alter und Pflege, Gesundheit, Leben mit Behinderung und Inklusion, Migration und Integration, Kultur und Freizeit beleuchten.
Zudem wurde vonseiten der Beauftragten für Diskriminierungsfragen und LSBTIQ ein Bedarfsanalyseprozess in Kooperation mit den Akteur*innen der queeren Community aufgesetzt und das Konzept „Haltestelle Regenbogenwache“ erstellt.
Zentrale Forderung ist die Schaffung eines queeren Zentrums, das die Bedarfe u.a. nach Räumen für die verschiedenen Gruppierungen für Beratungsangebote, Angebote für Bildung, Kultur und Freizeit in einem diskriminierungsfreien, weitgehend geschützten Umfeld ermöglicht. Ein weiteres zentrales Ergebnis ist der Wunsch nach einem gemeinschaftlichen Wohn- und Pflegeangebot.
Für die Erfüllung der Gesamtheit der Bedarfe ist es daher wünschenswert, dass dies idealerweise unter einem Dach an einem zentralen Ort in Nürnberg zu realisieren wäre – für ein „Leben unter dem Regenbogen“. Damit könnten auch finanzielle und personelle Synergien gehoben werden.
Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist der Umfang einer Beteiligung der Stadt Nürnberg an einer Umsetzung des Vorhabens eingehend zu prüfen. In diesem Kontext sollte auch über alternative Finanzierungsmodelle jenseits städtischer Zuschüsse sowie über sinnvolle Möglichkeiten einer schrittweisen Umsetzung nachgedacht werden.
Für diese weitergehende Prüfung ist zunächst eine Vertiefung der Strukturüberlegungen erforderlich. Über die Umsetzung ist dann gesondert unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Nürnberg zu beschließen.
Deshalb stellen die Stadtratsfraktion von SPD, CSU und Bündnis90/DIE GRÜNEN folgenden gemeinsamen Antrag:
- Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, welche Liegenschaften der Stadt, aber auch der Töchter und Eigenbetriebe, perspektivisch für ein „Regenbogenhaus“ in Frage kommen könnten,
- in welcher rechtlichen Organisationsform ein „Regenbogenhaus“ die vielfältigen Beiträge der Beteiligten bündeln kann
- und welche Synergieeffekte durch eine räumliche wie organisatorische Bündelung der bisher in verschiedenen Einrichtungen an verschiedenen Standorten agierenden Akteuren entstehen.
- welche Finanzierungselemente hierfür ggf. in Betracht kommen,
- wie der zeitliche Ablauf einer bedarfsgerechten Errichtung schrittweise gestaltet werden kann und
- welche mögliche Zeitschiene sich hieraus zur Realisierung eines queeren Zentrums ergibt.
Details
Datum
4. August 2023
Antragsteller
Kontakt
rita_heinemann@t-online.de
0911 / 64 92 429 Mobil: 0172 / 81 29 72 1
Bearbeitungsstatus
offen