Weiterführung der Ausnahme vom Verbot für Heizvorrichtungen in der Außengastronomie
Durch den lange andauernden Lockdown mit Betriebsverboten wurde das Gastronomiegewerbe hart getroffen. Sollten Gaststätten in Nürnberg nun wieder öffnen dürfen, wird wohl aufgrund der Corona-Situation noch längere Zeit nur ein Betrieb im Außenbereich und nur sehr eingeschränkt in Innenräumen möglich sein. Daher wurde am 14.10.2020 vom RWA und am 21.10.2020 vom Stadtrat beschlossen, das seit dem Jahr 2008 bestehende Verbot von Heizvorrichtungen in der Außengastronomie bis zum 30.04.2021 auszusetzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizvorrichtungen handelt.
Um die stark gebeutelte Gastronomie zu unterstützen, die sich seit November 2020 im Lockdown befindet, sollte das Verbot von Heizvorrichtungen weiterhin ausgesetzt werden und zwar mindestens bis 31.12.2021.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 19.05.2021 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Elektrische Heizvorrichtungen dürfen auch weiterhin, bis mindestens Ende des Jahres 2021 ausnahmsweise auf Freischankflächen im öffentlichen Raum oder städtischen Grundstücken betrieben werden.
Details
Datum
17. Mai 2021
Antragsteller
Kontakt
kb@kerstin-boehm.de
0911 2857905
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
STR 19.05.2021