WLAN-Ausstattung der Kinder- und Jugendhäuser
TOP 6 der JHA-Sitzung am 26.07.2018
In überaus dramatischer Sprache wird als TOP 6 der JHA-Sitzung vom 26.7.2018 von Seiten des Jugendamtes die flächendeckende Ausstattung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit WLAN gefordert. Dies sei eine zwingende Voraussetzung, um Jugendliche überhaupt erreichen und mit ihnen arbeiten zu können.
Eine sukzessive Ausstattung mit WLAN ist durchaus anzustreben. Die in der Schilderung der Ausgangssituation getroffenen Aussagen sind aktuell aber für eine adäquate Beschlussfassung über die möglicherweise sehr kostenintensiven Investitionen unzureichend.
Um sich ein näheres Bild über die Dimension der möglichen Kosten und Folgen machen zu können stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Beantwortung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.07.2018 folgende
Anfrage:
- Wie viele einzelne Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen versorgt werden?
- Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten pro Einrichtung, einschließlich der einzurichtenden Jugendschutz-Filter?
- Welche Veränderungen des pädagogischen Konzeptes sind geplant, wenn ein WLAN „zwingend Voraussetzung“ ist, um Jugendliche überhaupt zur erreichen und um mit ihnen arbeiten zu können“?
- Welchen Sinn hat ein personal- und kostenintensives „analoges“ Jugendzentrum mit einem breiten pädagogischen Angebot, wenn die Besucher nach Aussagen des Antragstellers offensichtlich in so hohem Maß vor allem an einem kostenlosen Flatrate-Zugang in das Internet interessiert sind und sich damit vor allem in der Cloud miteinander auseinandersetzen?
Details
Datum
18. Juli 2018
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
behandelt