Wohnbauförderung / Baulandbeschluss
Dank der Wohnbau-Fördermittel des Freistaats Bayern konnten in den letzten Jahren zahlreiche leistbare neue Wohnungen geschaffen werden – sowohl im Mietwohnungsbau als auch bei Eigenheimen. Dabei spielt auch die seit Ende der 1990er Jahre bestehende Quote für den geförderten Wohnungsbau in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diese Quotenregelung war seinerzeit eine Pionierleistung und wurde im Laufe der Jahre immer wieder den jeweiligen Erfordernissen angepasst, zuletzt im Jahr 2017 im Baulandbeschluss. Bislang beträgt die Quote 30% ab der Schaffung von 30 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau bzw. 30 Reihen- und / oder Doppelhäusern.
Der Bedarf nach leistbarem Wohnraum ist angesichts steigender Bevölkerungszahlen weiterhin hoch. Zudem laufen den nächsten Jahren viele vor Jahrzehnten gebaute, geförderte Wohnungen aus der Belegungs- und Mietpreisbindung aus. Daher werden neue geförderte Wohnungen dringend benötigt. Die richtige Antwort hierauf ist es, die Quote für den geförderten Wohnungsbau (ab 30 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau bzw. ab 30 Reihen- und / oder Doppelhäusern) von 30% auf 40% zu erhöhen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über den Einsatz der Wohnbaufördermittel in den letzten Jahren sowie die Baulandmobilisierung im Zuge der Umsetzung des Baulandbeschlusses seit 2017.
Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Baulandbeschlusses wird die Quote für den geförderten Wohnungsbau von 30% auf 40% erhöht.
Details
Datum
10. Juli 2023
Antragsteller
Kontakt
konrad_schuh@web.de
0911 / 49 01 72 74
Bearbeitungsstatus
offen