Wohnungsbelegung im geförderten Wohnungsbau

Der Wohnungsmarkt ist weiterhin mehr als angespannt. Gerade im Bereich sozialer Wohnungsbau bei der Einkommensstufe EOF1.

In Nürnberg wird durch alle gesellschaftlichen Bereiche bezahlbarer Wohnraum gesucht. Der geförderte Wohnungsbau mit seiner Nachverdichtung darf aber hier nicht zu sozialen Problemen führen. Eine ausgewogene, vielfältige Belegung der Wohnungen bietet nicht nur Chancen der Akzeptanz, sondern beugt auch Monostrukturen vor.

Dies ist auch die gesetzliche Vorgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023: „Bei Festlegung der Belegungsstruktur ist zu berücksichtigen, dass keine hohe örtliche Konzentration von Bewohnergruppen mit besonderen sozialen Problemen oder von spezifischen Bewohnergruppen entsteht.“

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung stellt dar, wie die Belegung von Wohnungen der Einkommensstufe EOF 1 erfolgt. Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt? Wer trifft die endgültige Entscheidung über die Auswahl des Mieters? Wird auf Wünsche des Vermieters und Rückmeldungen Rücksicht genommen?
  • Wie wird seitens der Verwaltung sichergestellt, dass hier ein sozialgerechtes Gleichgewicht und die damit einhergehende heterogene Bewohnergruppe in den jeweiligen Gebäuden gegeben ist?

Details

Datum

17. Februar 2025

Antragsteller

Kontakt

claudia.baelz@gmail.com
0911 / 18096702

Bearbeitungsstatus

offen