Zukunft des Integrationsrates

Zukunft des Integrationsrates

Vor wenigen Wochen fand die Wahl zum Nürnberger Integrationsrat statt. Der vom Wahlamt eingeladene Personenkreis betrug rund 145.000. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel betrug weniger als 8.000, rund 200 Stimmzettel waren ungültig. Die Wahlbeteiligung betrug somit weniger als 5,5%.

Wie bereits bei der Wahl zum Integrationsrat im Jahre 2010 protestierten zahlreiche Nürnberger Bürger gegen die Einladung zu dieser Wahl, da sie seit Jahrzehnten schon deutsche Staatsbürger seien und das allgemeine Wahlrecht besitzen. Der Einsatz der personellen und finanziellen Mittel der Stadt steht nach Ansicht der CSU-Stadtratsfraktion in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen. Die Wahlbeteiligung stagniert seit 2010 bei 5-6%.

Eine intensive Bewerbung beider Integrationswahlen zeigte nicht den gewünschten Erfolg, eine Neuordnung des Wahlverfahrens zum Integrationsrat sehen wir daher als unumgänglich.

Diese sollte sich an den nachfolgenden Grundsätzen orientieren:

Das aktive und passive Wahlrecht zum Integrationsrat ist jenen Personengruppen vorbehalten, die kein allgemeines Wahlrecht besitzen, somit keine EU Bürger sind.

An der allgemeinen und geheimen Wahl zum Integrationsrat wird festgehalten, zugleich an der Kontingentierung der Sitze unter Berücksichtigung der Stärke der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Die Anzahl der Sitze im Integrationsrat wird zum Zwecke effektiver Arbeit auf 15 beschränkt.

Ziel muss es sein, Personengruppen, die sich bisher nur in geringem Umfang an den allgemeinen Wahlen beteiligt haben – insbesondere EU-Bürger – für die allgemeinen Wahlen zu erreichen. Die Verwaltung sollte ein Konzept erarbeiten, wie speziell diese Gruppe für die allgemeinen Wahlen angesprochen werden kann.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über das Wahlverfahren, zum Wahlergebnis, zu den Einsprüchen gegen das Wahlergebnis und deren Behandlung. Sie berichtet insbesondere über die Anzahl der aktiven und passiven Wahlberechtigten im Lichte der Wahlbeteiligung bei dieser und der letzten Integrationswahl.
  •  Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Neuordnung des Integrationsrates. Dabei ist zu beachten, dass nur Personen wahlberechtigt sind, die kein allgemeines Wahlrecht besitzen.
  •  Die Wahlwerbung sollte Personengruppen und Wählervereinigungen vorbehalten werden. Politische Parteien sollten auf Wahlwerbung zum Integrationsrat verzichten.

Details

Datum

2. Mai 2016

Antragsteller

Privat: Max Höffkes

Kontakt

hoeffkes-n@t-online.de
0911 / 49 75 44

Bearbeitungsstatus

offen