Zurücknahme der pauschalen 5%-Kürzung der Art.5-Zuschüsse im Haushaltsplanentwurf

Der städtische Haushalt für das Jahr 2022 ist von der Corona-Pandemie geprägt und an vielen Stellen werden Einsparungen und Verschiebung von Investitionen notwendig. Mit dem Haushaltsplanentwurf wurde als eine der Einsparmaßnahmen daher auch eine pauschale 5%-Kürzung der Zuschüsse an freie Träger – die Art. 5- Zuschüsse – eingebracht.

Oft gerade auch wegen der Corona-bedingten Einschränkungen seit Beginn der Pandemie sind aber genau diese Vereine und Organisationen im Besonderen belastet. Zum einen konnten viele Veranstaltungen, Beratungen oder Projekte nicht durchgeführt werden und Einnahmen blieben aus. Zum anderen machte die Notwendigkeit beschleunigter Digitalisierung zusätzliche Investitionen nötig, z.B. für Hard- und Software für Videomeetings oder Online-Beratungen.

Die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind sich einig, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen eine stabile und verlässliche Unterstützung auf dem Weg durch die Krise durch die Stadt Nürnberg notwendig ist.

Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam zur Behandlung in den Etatberatungen des Stadtrates ab 18.11.2021 folgenden

Antrag:

Die pauschalen Kürzungen i.H.v. 5% der Zuschussansätze für das Haushaltsjahr 2022 bei den freiwilligen Leistungen für die freien Träger und ehrenamtlichen Organisationen werden zurückgenommen.

Details

Datum

18. November 2021

Antragsteller

Kontakt

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

erledigt