Alkoholverbot in der Innenstadt?
Wer Verordnungen einführen will, muss auch für die Durchsetzung sorgen
Mit einer Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) schafft die Bayerische Staatsregierung derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen, nächtliche Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen zu ermöglichen.
Dazu Sebastian Brehm, Vorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion:
„In letzter Zeit geht es ganz gut voran im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch. Verbot am Hauptbahnhof, Mengeneinschränkungen bei den Tankstellen und nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen um auch dem nächtlichen Vor- und Nachglühen in der Innenstadt einen Riegel vorzuschieben. Wir finden das sehr gut und stehen mit dieser Meinung gewiss nicht allein.”
Nürnberger Ordnungsamt begrüßt Handhabe gegen Alkoholkomsum
Wie Online-Medien zu entnehmen ist, begrüßt auch der stellv. Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes, Robert Pollack, den Bayerischen Kabinettsbeschluss, der die rechtlichen Voraussetzungen für ein nächtliches Alkoholverbot in der Öffentlichkeit schafft. Das Ordnungsamt hätte sich – Pollacks´ Statement zur Folge – gar eine noch weitergehende Regelung gewünscht, die ein Alkoholverbot auch tagsüber ermöglicht.
Wir freuen uns, dass Sicherheit und Ordnung bei den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung nun offenbar den Stellenwert bekommt, der seitens der CSU bereits seit Jahren gefordert wird. Den Menschen in unserer Stadt, und das merkt man auf nahezu jeder Bürgerversammlung, ist das ein extrem wichtiges Anliegen. Doch mit Freudenbekundungen alleine wird es nicht getan sein. Wer Verordnungen und Satzungen für Recht, Sicherheit und Ordnung einführen möchte muss auch darüber nachdenken wie diese umzusetzen sind. Ein Gesetz ist nur so viel Wert, wie es auch Konsequenz in der Durchsetzung erfährt.
Für genau diese Durchsetzung von Ordnungsrecht der Stadt will sich die CSU auch im Rahmen der Haushaltsberatungen stark machen. Wir wollen endlich Fakten schaffen und belegen, dass ein Ordnungsdienst funktioniert und auch über die Handhabe verfügt, effektiv – zum Beispiel eben gegen öffentliche Besäufnisse und deren Auswirkungen – vorzugehen.
Kommunaler Ordnungsdienst: In anderen bayerischen Städten ein Erfolgsmodell
Andere Städte leben es vor. Auch die Bayerische Gesetzeslage ermöglicht es sehr wohl einen solchen Ordnungsdienst einzusetzen. Wer z. B. nach Augsburg schaut, sieht dort ein gut funktionierendes Paradebeispiel. Der Dienst hat eine großartige Erfolgsbilanz und eine sehr gute Eigenfinanzierungsquote. Und dort steht man schließlich nicht außerhalb der bayerischen Gesetzgebung sondern nutzt sie bereits seit Jahren in dem Rahmen, den sie für eine Kommunalverwaltung zulässt. Nicht zuletzt eben über das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dass auch das jetzt angedachte Alkoholverbot ermöglicht. Die Einwände, ein Ordnungsdienst der Stadt hätte keine Kompetenzen, treffen nicht zu.
Im Rahmen eines Besuches in Augsburg will sich die CSU-Stadtratsfraktion nun auch „live vor Ort“ ein Bild machen und die dortige Außendienstmannschaft eine Nacht lang begleiten.
Sebastian Brehm: „Zahlen, Statistiken und Berichte sind wichtig um sich fachlich fundiert mit einem Thema auseinanderzusetzen. Aber um sich ein vollständiges Bild zu machen, ob und wie etwas funktioniert, gibt es nicht besseres als praktische Erfahrung. Die wollen wir machen und werden an einem der kommenden Wochenenden mit dem Ordnungsreferat in Augsburg ´auf Tour gehen´ um uns einen ganz konkreten Eindruck zu verschaffen, wie das Augsburger Erfolgsmodell – dort plant man derzeit sogar die Aufstockung des Dienstes – funktioniert.”